I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Aufbau
des kommunalen Bildungsmanagements fortzusetzen und damit die in den letzten
drei Jahren aufgebauten Strukturen in der Stadt Eisenach weiterzuführen und zu
verstetigen.
2.
Dazu wird die Oberbürgermeisterin beauftragt,
rechtzeitig zum 30.06.2019 beim Deutschen Institut für Luft- und
Raumfahrttechnik (DLR) als zuständigem Projektträger die Verlängerung des
Bundesprogramms „Bildung integriert“ bis 30.6.2021 zu beantragen.
3. Zur Umsetzung des Bundesprogramms sind die 2 Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring unter dem Vorbehalt der vollständigen Zuweisung des möglichen Förderbetrages weiterzuführen.
II. Begründung:
Das geförderte
Projekt „Bildung integriert“ endet nach 3-jähriger Laufzeit am 31.12.2019. Ziel
des Projektes ist der Aufbau eines Kommunalen Bildungsmanagements. Eine gut
aufeinander abgestimmte und alle Bevölkerungsgruppen ansprechende kommunale
Bildungslandschaft dient dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Sie trägt auf
diese Weise zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Eisenach bei.
Im Rahmen des
Projektes haben sich neue Kooperations-/ Managementstrukturen für ein
ganzheitliches Bildungswesen in der Stadt herausgebildet. Unter Leitung des
Dezernenten für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, Ingo Wachtmeister, tagt
seit Februar 2018 in regelmäßigen Abständen die Lenkungsgruppe „Kommunale
Bildung“. Diese Steuerungsgruppe, in der zahlreiche externe und
verwaltungsinterne Bildungsakteure vertreten sind, tauscht sich über aktuelle
bildungspolitische Themen aus und dient als Input-Geber für die beiden
Projektmitarbeiterinnen des Kommunalen Bildungsmanagements. Der Abschluss der
Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Dualen Hochschule
Gera-Eisenach im Dezember 2018, die Durchführung zweier Bildungskonferenzen mit
ca. 80 Teilnehmer/-innen (September 2018, März 2019) sowie die Entstehung eines
Bildungsleitbildes für die Stadt zeigen, dass das Thema „Bildung“ in Eisenach
ein aktuelles Thema ist und viel Zuspruch erhält.
Die Umsetzung
verläuft unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Erfüllung der
vereinbarten individuellen Meilensteine erfolgreich. Der zum Ende des
Förderzeitraumes am 31.12.2019 vorliegende Bildungsbericht soll im 2.
Förderzeitraum diskutiert und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Zudem geht es um die Umsetzung, des in der ersten Förderphase erarbeiteten
Bildungsleitbildes, mit den engagierten Bildungsakteuren vor Ort.
Die sich
anschließende und abschließende Projektphase soll die aufgebauter Monitoring-
und Managementstrukturen vertiefen und stabilisieren.
Dem
Verlängerungsantrag um 2 weitere Jahre wird kein Konzeptauswahlverfahren
vorgeschaltet. Bei einer nahtlosen Weiterführung des Projektes ist der Antrag
bis spätestens 30.06.2019 zu stellen. Das späteste Laufzeitende aller Vorhaben
(im Rahmen der Förderrichtlinie „Bildung integriert“) ist der 30. Juni 2021.
Die Zuwendung
aus der Förderrichtlinie „Bildung integriert“ erfolgt als Projektförderung in
Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind 2 Personalstellen (Bildungsmanagement und
Bildungsmonitoring), Reisemittel und IT-Technik einschließlich technischem
Support.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.