I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen zuzustimmen.
II.
Begründung:
Mit den Regionalplänen legen die vier Regionalen Planungsgemeinschaften
Thüringens die räumliche und strukturelle Entwicklung in der jeweiligen
Planungsregion als sog. Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Die Stadt
Eisenach gehört zur Planungsregion Südwestthüringen, der außerdem die
kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen,
Hildburghausen und Sonneberg angehören.
Die aktuellen Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsprogramm
Thüringen 2025 (LEP) vom 04. Juli 2014 zu entwickeln und an dessen Ziele
anzupassen. Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft
Südwestthüringen hat infolgedessen am 17. März 2015 beschlossen, dass
Änderungsverfahren zum Regionalplan Südwestthüringen (RP SWT) einzuleiten. Die
Erstellung des Entwurfs zum RP SWT erfolgte durch die Regionale Planungsstelle
Südwestthüringen auf Basis des LEP und unter Einbeziehung der verschiedenen
regionalen Akteure, wie bspw. die Gemeinden, Landkreise, Landesplanungsbehörden
und Fachplanungsträger. Die einzelnen Planbestandteile wurden fortlaufend in
den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft vorgestellt und beraten.
Am 27. November 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum RP SWT zur
öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) freizugeben. Die Planunterlagen
(Entwurf aus Textteil mit Plansätzen, Begründung, kapitelanhängigen Karten und
der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht und weitere zweckdienliche
Unterlagen) liegen vom 11. März bis einschließlich 15. Mai 2019 in den zur
Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zusammengeschlossenen
Gebietskörperschaften öffentlich aus. Bei der Stadt Eisenach erfolgt die
Auslegung in der Stadtverwaltung Eisenach, Amt für Stadtentwicklung, Gebäude
Karlsplatz 1.
Der Entwurf des RP SWT trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur
(Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und
Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur
(Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und
Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur
(Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a.
Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur
(Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft,
Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).
Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung findet die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG statt, im Rahmen derer auch die Stadt Eisenach eine Stellungnahme zum Entwurf des RP SWT abgeben kann. Die Stellungnahme der Stadt wurde durch die Abt. Stadtplanung in Abstimmung mit den Fachämtern und im Rahmen einer Klausurtagung der Amtsleiter mit der Stadtspitze erarbeitet und wird dem Stadtrat hiermit vor der Abgabe bei der Regionalen Planungsstelle zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die Abgabe der Stellungnahme wurde bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen eine Fristverlängerung bis zum 28. Mai 2019 erwirkt, da die offizielle Beteiligungsfrist am 15. Mai 2019 endete.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Stellungnahme der Stadt Eisenach zum
Regionalplan Südwestthüringen
Anlage 2: Entscheidung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs vom 09.05.2016, sog. 10 H-Regelung
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.