I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Richtlinie der Stadt Eisenach zur Förderung von Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“, „Katharinenstraße“ und „Frankfurter Straße“ und dem Stadtumbaugebiet „Innenstadt/Georgenvorstadt“.
II.
Begründung:
Ziel:
Zur Erreichung der
Sanierungsziele ist sowohl das Engagement der öffentlichen Hand als auch der
privaten Eigentümer notwendig.
Die Förderrichtlinie
soll unterstützend wirken, um die Sanierungsziele der Stadt Eisenach in den
Sanierungsgebieten und dem Stadtumbaugebiet Innenstadt/Georgenvorstadt zu
erreichen. Es soll insbesondere ein Anreiz geschaffen werden, um private
Eigentümer für private Sanierungsmaßnahmen zu mobilisieren. Die Instandsetzung
und Sanierung des Gebäudebestands, der Erhalt und die Weiterentwicklung des
historischen Stadtbildes sowie die Reduzierung des Versiegelungsgrades sollen
vorangetrieben werden.
Vorgehensweise:
Die Richtlinie ist
als Kommunale Förderrichtlinie gemäß Thüringer Städtebauförderrichtlinie Pkt.
25 vorgesehen.
Die Förderung soll
Anreiz für privates gestalterisches Engagement sein und ist in der Höhe
begrenzt. Unterstützt werden sollen prioritär bauliche Maßnahmen, die durch den
Einsatz höherwertiger Materialien und Bauteile sowie durch eine
stadtbildtypische, den Gestaltungszielen der Stadt entsprechende
architektonische Gestaltung den Zielen der Stadtbildpflege entsprechen (z. B.
Einbau denkmalgerechter Fenster statt vorhandener funktionsfähiger, aber
verunstaltender Fenster). Außerdem können Maßnahmen der Entsiegelung von
Außenflächen und zur Begrünung gefördert werden.
Den bestehenden
fordernden Instrumenten wie der Baugestaltungssatzung und dem erhaltens- und
sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt wird somit ein förderndes
Instrument zum Anstoß und zur Hilfestellung hinzugefügt. Durch einen
vergleichsweise geringen Eigenanteil der Stadt, werden private Mittel für die
Sanierung aktiviert.
Die Förderung ist
in dieser Art und Weise in Eisenach seit den 1990er Jahren bereits praktiziert
worden. Neu ist dabei der Rahmen eines kommunalen Förderprogrammes, wodurch
sich folgende Vorteile ergeben:
o
leichtere Handhabe der Antragsverfahren zur
Städtebauförderung (Bewilligungsverfahren zwischen Stadt und
Landesverwaltungsamt)
o
transparente Vorgehensweise gegenüber Eigentümern
o
Fördervoraussetzungen sind der Öffentlichkeit
leichter zu vermitteln
Finanzierung:
Die Förderung wird grundsätzlich als Pauschale gewährt. Der Zuschuss beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, aber maximal 10.000 €.
Innerhalb der beiden Sanierungsgebiete Katharinenstraße und Innenstadt sollen sanierungsbedingte Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs für die Zuschüsse verwendet werden.
Die Stadt zahlt in
diesem Fall keinen Zuschuss aus, sondern verrechnet die fällig werdenden
Ausgleichsbeträge (AGB) für die Grundstücke. Übersteigt die Höhe der
zuwendungsfähigen Kosten den zu leistenden AGB, kann eine Zuwendung bis zur
Obergrenze ausgezahlt werden. Die Mittel hierzu werden aus den
sanierungsbedingten Einnahmen der Sanierungsgebiete bereitgestellt, da die
Thüringer Städtebauförderrichtlinie ausdrücklich den Wiedereinsatz von
sanierungsbedingten Einnahmen zu Gunsten der Gesamtmaßnahme der Sanierung
vorsieht.
Diejenigen Privatmaßnahmen, welche nicht in den Sanierungsgebieten Katharinenstraße und Innenstadt liegen, aber innerhalb des Sanierungsgebietes Frankfurter Straße und des Stadtumbaugebietes Innenstadt/Georgenvorstadt, können anteilig aus dem Programm Stadtumbau/Aufwertung (BL-SU/A) gefördert werden. Hier trägt die Stadt einen Mitleistungsanteil von 1/3 des Zuschusses. Bei einem Förderbetrag von 10.000 € als Obergrenze wären rund 3.300 € städtische Mittel zzgl. der Bundes-/ Landesmittel (6.700 €) durch die Stadt auszuzahlen.
Im jeweiligen Haushaltsjahr müssten zur Deckung des Eigenanteils schätzungsweise ca. 20.000 € aufgebracht werden, um – bei Ausnutzung der Förderobergrenze von 10.000 € - ca. 6 Vorhaben im Jahr außerhalb der beiden klassischen Sanierungsgebiete unterstützen zu können.
Finanzierungsbeispiele:
|
Innerhalb der Sanierungsgebiete Innenstadt oder
Katharinenstraße |
Übriger Geltungsbereich der Richtlinie
Stadtumbaugebiet Innenstadt/Georgenvorstadt |
||
Zuwendungsfähige
Kosten |
ca. 33.333 € |
20.000 € |
ca. 33.333 € |
20.000 € |
Fördersatz 30% (Max. 10.000 €) |
10.000 € |
6.000 € |
10.000 € |
6.000 € |
Förderung durch
Bund-Länder Programm 66% |
0 € |
0 € |
6.700 € |
4.000 € |
Fälliger AGB |
10.000 € |
4.000 € |
0 € |
0 € |
Verrechnung AGB |
10.000 € |
4.000 € |
0 € |
0 € |
städtischer
Eigenanteil bzw. noch auszuzahlender AGB Anteil |
0 € |
2.000 € (aus sanbed.
Einnahmen) |
3.300 € |
2.000 € |
Haushaltsseitig erfolgt die Einordnung in folgende Haushaltsstellen:
Ausgabe: 61500.987900 Privatmaßnahmen Stadtsanierung
Einnahme: 61500.361000 priv. Sanierungsmaßnahmen, Landeszuweisung
61500.367000 Einnahme aus Rückzahlung Stadtsanierung
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Richtlinie
der Stadt Eisenach zur Förderung von Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten
„Innenstadt“, „Katharinenstraße“ und „Frankfurter Straße“ und dem
Stadtumbaugebiet „Innenstadt/Georgenvorstadt“
Anlage 2 - Geltungsbereich
Anlage 3 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (-ANBest-P-Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu §44 ThürLHO)