I.
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Übertragung der Fachberatung der aufgeführten
Kindertageseinrichtungen auf die freien Träger der Jugendhilfe ab 01.01.2019
gem. § 11 i.V.m. § 26 Abs. 2 ThürKitaG und der Konzeption der Stadt Eisenach
zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege
vom 02.10.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019:
Träger der Fachberatung |
Übernimmt die Fachberatung für
Kita |
DRK Landesverband Thüringen e.V
Heinrich-Heine-Str. 3 99096 Erfurt |
„Regenbogenhaus“ Rot-Kreuz-Weg 2 99817 Eisenach (Träger: DRK Kreisverband
Eisenach e.V.) |
Der Paritätische
Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.V. Bergstraße 11 99192 Nesse-Apfelstädt OT
Neudietendorf |
„Hoffiknirpse“ Schwalbenweg 6 99817 Eisenach (Träger: Thepra Landesverband
Thüringen e.V.) |
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„Zwergenland“ Stockhausen Zum Wehr 15 99817 Eisenach (Träger: Thepra Landesverband
Thüringen e.V.) |
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„Haus der kleinen Freunde“ R.-Breitscheid-Str. 7a 99817 Eisenach (Träger: Aktiv im Leben mit
Behinderung Wartburgkreis e.V.) |
DIAKONIA e.V. Evangelischer Betreuungs- und
Hilfsverein Barfüßerstr. 4 99817 Eisenach |
„Kinder-Arche Barfuß“ Barfüßerstraße 4 99817 Eisenach (Träger: DIAKONIA e.V.) |
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„Spielkiste“ Stedtfelder Str. 33 99817 Eisenach (Träger: DIAKONIA e.V.) |
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„Kinder-Arche“ Mosewaldstraße 9 99817 Eisenach (Träger: DIAKONIA e.V.) |
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„Kinder-Arche“ Philosophenweg 7 99817 Eisenach (Träger: DIAKONIA e.V.) |
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„Kinder-Arche Mariental“ Mariental 9 99817 Eisenach (Träger: DIAKONIA e.V.) |
II.
Begründung
Gemäß § 11 Abs. 1
und 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) hat der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe das Angebot einer bedarfsgerechten Fachberatung zu gewährleisten.
Es ist Aufgabe der Fachberatung, die Träger, die pädagogischen Fachkräfte und
die Tagespflegepersonen bei der Weiterentwicklung der Qualität der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu unterstützen und dabei
aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Träger von
Fachberatung können nach § 11 Abs. 4 ThürKitaG der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
sein.
Für die
Fachberatung zahlt das Land Thüringen gem. § 26 Abs. 2 ThürKitaG
kalenderjährlich eine Landespauschale in Höhe von 30,00€ je Kind im Alter vom
vollendeten ersten Lebensjahr und vor Vollendung des 78. Lebensmonats an den
jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Soweit die
Fachberatung aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Jugendhilfeausschusses
auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe übertragen ist, erfolgt eine
Förderung mit einem Betrag, der sich nach Abzug des Anteils für die
Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ergibt. Der Anteil
zur Wahrnehmung der Gesamtverantwortung beträgt eine Drittelstelle.
Im Oktober 2018
wurde dazu die „Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege“ vom
Jugendhilfeausschuss beschlossen. Mit der Konzeption wurden die
Aufgabenverteilung und das Verfahren zur Übertragung und Finanzierung der
Fachberatung geregelt. Nunmehr liegen von drei freien Trägern für insgesamt
neun Kindertageseinrichtungen entsprechende Anträge auf Übertragung vor. Die
mit den Antragsunterlagen eingereichten Konzeptionen sind dieser
Beschlussvorlage als Anhang beigefügt. Den weiteren Antragsunterlagen liegen
die Bestätigungen über die Qualifikation der Fachberater*innen sowie die
Verträge mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei. Die Übertragung der
Fachberatung ist an die jeweilige Vertragslaufzeit mit dem Träger der
Kindertageseinrichtung gebunden.
Die freien Träger
nehmen demnach für die aufgeführten Einrichtungen die Aufgaben der
pädagogischen Beratung und Prozessbegleitung (nach Punkt 3.2. der Konzeption)
vollumfänglich wahr und erhalten dafür einen Zuschuss der sich im Jahr 2019 wie
folgt errechnet:
Landespauschale 2019 gesamt: 59.310,00 €
Kosten Drittelstelle Fachberatung im Jugendamt 2018: - 16.351,69 €
Restsumme: 42.958,31 €
Geteilt durch die Anzahl der Plätze
2018/2019 : 1.911
Zuschusssumme pro Platz für die freien Träger 2019 22,48 €
Die o.g. Träger
erhalten demzufolge in diesem Jahr eine Zuschusssumme für die Fachberatung der
genannten Einrichtungen, die sich aus der Platzzahl im Bedarfsplan
multipliziert mit 22,48€ ergibt (siehe Tabelle in der Anlage). Die Summe ist
für 2019 im Haushalt eingeplant. Die Zuschusssumme wird jährlich neu anhand der
Festlegungen in der Konzeption ermittelt und den Trägern mitgeteilt. Die
Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag bis jeweils 15.04. des Jahres. Die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, denen die Fachberatung übertragen
wurde, haben darüber hinaus keinen Anspruch gegen den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe auf finanzielle Förderung der Fachberatung bzw.
Inanspruchnahme der Fachberatung des Jugendamtes laut den Punkten 3.2. der
Konzeption.
Jeweils nach Beendigung eines Kalenderjahres, spätestens bis 31.03., legen die freien Träger, denen Fachberatung übertragen wurde, einen Sachbericht je Einrichtung über die geleistete Beratung vor.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Auflistung Fachberatung mit Zuschussbeträgen
Anlage 2 – Konzeption Fachberatung des DRK Landesverbandes Thüringen
Anlage 3 – Konzeption Fachberatung des DIAKONIA e.V.
Anlage 4 – Konzeption Fachberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Thüringen
Die Anlage 4 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschussssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.