I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Übertragung der Fachberatung der aufgeführten Kindertageseinrichtungen auf die freien Träger der Jugendhilfe ab 01.01.2019 gem. § 11 i.V.m. § 26 Abs. 2 ThürKitaG und der Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege vom 02.10.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019:

 

 

Träger der Fachberatung

 

Übernimmt die Fachberatung für Kita

DRK Landesverband Thüringen e.V Heinrich-Heine-Str. 3

99096 Erfurt

 

„Regenbogenhaus“

Rot-Kreuz-Weg 2

99817 Eisenach

(Träger: DRK Kreisverband Eisenach e.V.)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.V.

Bergstraße 11

99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf

„Hoffiknirpse“

Schwalbenweg 6

99817 Eisenach

(Träger: Thepra Landesverband Thüringen e.V.)

 

„Zwergenland“ Stockhausen

Zum Wehr 15

99817 Eisenach

(Träger: Thepra Landesverband Thüringen e.V.)

 

„Haus der kleinen Freunde“

R.-Breitscheid-Str. 7a

99817 Eisenach

(Träger: Aktiv im Leben mit Behinderung Wartburgkreis e.V.)

DIAKONIA e.V.

Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein

Barfüßerstr. 4

99817 Eisenach

„Kinder-Arche Barfuß“

Barfüßerstraße 4

99817 Eisenach

(Träger: DIAKONIA e.V.)

 

„Spielkiste“

Stedtfelder Str. 33

99817 Eisenach

(Träger: DIAKONIA e.V.)

 

„Kinder-Arche“

Mosewaldstraße 9

99817 Eisenach

(Träger: DIAKONIA e.V.)

 

 

„Kinder-Arche“

Philosophenweg 7

99817 Eisenach

(Träger: DIAKONIA e.V.)

 

„Kinder-Arche Mariental“

Mariental 9

99817 Eisenach

(Träger: DIAKONIA e.V.)

 


II. Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Angebot einer bedarfsgerechten Fachberatung zu gewährleisten. Es ist Aufgabe der Fachberatung, die Träger, die pädagogischen Fachkräfte und die Tagespflegepersonen bei der Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu unterstützen und dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Träger von Fachberatung können nach § 11 Abs. 4 ThürKitaG der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sein.

Für die Fachberatung zahlt das Land Thüringen gem. § 26 Abs. 2 ThürKitaG kalenderjährlich eine Landespauschale in Höhe von 30,00€ je Kind im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr und vor Vollendung des 78. Lebensmonats an den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Soweit die Fachberatung aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Jugendhilfeausschusses auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe übertragen ist, erfolgt eine Förderung mit einem Betrag, der sich nach Abzug des Anteils für die Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ergibt. Der Anteil zur Wahrnehmung der Gesamtverantwortung beträgt eine Drittelstelle.

 

Im Oktober 2018 wurde dazu die „Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege“ vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Mit der Konzeption wurden die Aufgabenverteilung und das Verfahren zur Übertragung und Finanzierung der Fachberatung geregelt. Nunmehr liegen von drei freien Trägern für insgesamt neun Kindertageseinrichtungen entsprechende Anträge auf Übertragung vor. Die mit den Antragsunterlagen eingereichten Konzeptionen sind dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt. Den weiteren Antragsunterlagen liegen die Bestätigungen über die Qualifikation der Fachberater*innen sowie die Verträge mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei. Die Übertragung der Fachberatung ist an die jeweilige Vertragslaufzeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung gebunden.

 

Die freien Träger nehmen demnach für die aufgeführten Einrichtungen die Aufgaben der pädagogischen Beratung und Prozessbegleitung (nach Punkt 3.2. der Konzeption) vollumfänglich wahr und erhalten dafür einen Zuschuss der sich im Jahr 2019 wie folgt errechnet:

Landespauschale 2019 gesamt:                                               59.310,00 €

Kosten Drittelstelle Fachberatung im Jugendamt 2018:       - 16.351,69 €

Restsumme:                                                                             42.958,31 €

Geteilt durch die Anzahl der Plätze 2018/2019                   :           1.911

Zuschusssumme pro Platz für die freien Träger 2019                 22,48 €

 

Die o.g. Träger erhalten demzufolge in diesem Jahr eine Zuschusssumme für die Fachberatung der genannten Einrichtungen, die sich aus der Platzzahl im Bedarfsplan multipliziert mit 22,48€ ergibt (siehe Tabelle in der Anlage). Die Summe ist für 2019 im Haushalt eingeplant. Die Zuschusssumme wird jährlich neu anhand der Festlegungen in der Konzeption ermittelt und den Trägern mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt als Jahresbetrag bis jeweils 15.04. des Jahres. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, denen die Fachberatung übertragen wurde, haben darüber hinaus keinen Anspruch gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf finanzielle Förderung der Fachberatung bzw. Inanspruchnahme der Fachberatung des Jugendamtes laut den Punkten 3.2. der Konzeption.

Jeweils nach Beendigung eines Kalenderjahres, spätestens bis 31.03., legen die freien Träger, denen Fachberatung übertragen wurde, einen Sachbericht je Einrichtung über die geleistete Beratung vor.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Auflistung Fachberatung mit Zuschussbeträgen

Anlage 2 – Konzeption Fachberatung des DRK Landesverbandes Thüringen

Anlage 3 – Konzeption Fachberatung des DIAKONIA e.V.

Anlage 4 – Konzeption Fachberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen

 

Die Anlage 4 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschussssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.