I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat
der Stadt Eisenach beschließt:
die
Änderung/Ergänzung des § 5 (Öffentliche Sitzung) seiner Geschäftsordnung wir
folgt:
Absatz 1:
unverändert
Absatz 2:
unverändert
Absatz 3 wird
wie folgt geändert:
Die
Berichterstattung über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen durch
Presse, Rundfunk, Fernsehen und andere Medien ist uneingeschränkt gestattet. Dies
schließt das Recht auf dazu notwendige Ton- und Bildaufzeichnungen inklusive
Live- und zeitversetzte Übertragungen ein.
Absatz 4 ist
neu aufzunehmen:
Die
Bildaufzeichnungen dürfen keinen störenden Einfluss auf die Mitglieder des
Stadtrates bei Wortergreifungen und auf den Sitzungsverlauf ausüben. Der
Sitzungsleiter kann bei Störungen durch die Bildaufzeichnungen die Fortsetzung
der Bildaufzeichnungen für die jeweilige Sitzung zeitweilig oder völlig
untersagen.
Absatz 5 ist
neu aufzunehmen:
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung informiert der Vorsitzende des Stadtrates über Art und Umfang der Aufzeichnung der Sitzung sowie deren Abrufbarkeit im Internet. Die Persönlichkeitsrechte der Stadtratsmitglieder, des Oberbürgermeisters, der hauptamtlichen Beigeordneten und der sonstigen nach Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils geltenden Fassung zu ladenden Personen bleiben davon unberührt. Sie können der Bild- und Tonaufzeichnung ihrer Redebeiträge widersprechen. Dies gilt nicht für die digitalen Tonaufzeichnungen, die zum Zweck der Protokollerstellung angefertigt werden.