Betreff
Vergabe der Infrastrukturpauschale für Kindertageseinrichtungen 2019
Vorlage
1333-JHA/2019
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2019 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) in Höhe von insgesamt 379.000,00€ sowie des Rückzahlungsbetrages aus dem Vorjahr in Höhe von 862,13€ auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Fördersumme durch den Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.


II. Begründung

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2019  379.000,00€ (379 Kinder  x 1.000,00€).

Dazu kommt ein Rückzahlungsbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 862,13€. Es handelt sich um Mittel, die nicht vollständig verwendet und daher zurückgezahlt werden mussten.

 

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Grundlage bildet auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017 (0964-JHA/2017) zur Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020. Durch diesen Beschluss sind Mittel in Höhe von 311.219,52€ verplant worden. Da die tatsächliche Fördersumme höher ist, konnten weitere Maßnahmen aufgenommen werden bzw. die Summen verändert werden. Somit können zusätzlich Projekte in den Kindertageseinrichtungen „Hoffiknirpse“, „Wurzelkinder“, „Dreiklang“, „Kindertraum“, „Zwergenland“ und „Spatzennest“ gefördert werden. Mit aufgeführt ist ebenso der Zuschuss zum Neubau der Kita „Senfkorn“ Neuenhof (100.000,00€). Hierzu gibt es bereits einen Beschluss aus 2017 zur Förderung in Jahresscheiben.

Der Beginn der energetischen Dachsanierung der Kita „Haus der kleinen Freunde“, R.-Breitscheid-Str. 7a des Trägers „Aktiv im Leben mit Behinderung“ Wartburgkreis e.V. wurde vom Jahr 2018 ins Jahr 2019 verschoben. Die Förderung in Höhe von insgesamt 100.000,00€ erfolgt in zwei Jahresscheiben 2019 und 2020.

Die Summe von 8.586,08€ dient als Anteilsfinanzierung für Förderung des Erweiterungsbaues der Kita „Wurzelkinder“ aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2021“. Hier ist eine zehnprozentige Beteiligung vorgeschrieben.

 

Bei der Bezuschussung konnten alle geplanten Investitionen antragsgemäß Berücksichtigung finden. Die Mittel sind bisher noch nicht in der korrekten Höhe den aufgeführten  Haushaltsstellen zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach Beschlussfassung veranlasst.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich, da der Förderbescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Höhe der Infrastrukturpauschale 2019 noch nicht vorliegt. Dieser wird Mitte Mai erwartet. Die Höhe der Fördersumme wurde auf der Grundlage der Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik im Vorfeld ermittelt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2019