I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der
Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2019 des Freistaates Thüringen gem. § 31
Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) in Höhe von insgesamt
379.000,00€ sowie des Rückzahlungsbetrages aus dem Vorjahr in Höhe von 862,13€
auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Fördersumme durch den Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
II.
Begründung
Gemäß § 31 Abs.
1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen
den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für
die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in
ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die
Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit
Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer
Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres
angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik,
welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im
Haushaltsjahr 2019 379.000,00€ (379
Kinder x 1.000,00€).
Dazu kommt ein
Rückzahlungsbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 862,13€. Es handelt sich um
Mittel, die nicht vollständig verwendet und daher zurückgezahlt werden mussten.
Aus der in der
Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach
Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher
Höhe gefördert werden sollen.
Grundlage
bildet auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2017
(0964-JHA/2017) zur Investitionsplanung Kindertageseinrichtungen bis 2020.
Durch diesen Beschluss sind Mittel in Höhe von 311.219,52€ verplant worden. Da
die tatsächliche Fördersumme höher ist, konnten weitere Maßnahmen aufgenommen
werden bzw. die Summen verändert werden. Somit können zusätzlich Projekte in
den Kindertageseinrichtungen „Hoffiknirpse“, „Wurzelkinder“, „Dreiklang“,
„Kindertraum“, „Zwergenland“ und „Spatzennest“ gefördert werden. Mit aufgeführt
ist ebenso der Zuschuss zum Neubau der Kita „Senfkorn“ Neuenhof (100.000,00€).
Hierzu gibt es bereits einen Beschluss aus 2017 zur Förderung in
Jahresscheiben.
Der Beginn der
energetischen Dachsanierung der Kita „Haus der kleinen Freunde“,
R.-Breitscheid-Str. 7a des Trägers „Aktiv im Leben mit Behinderung“
Wartburgkreis e.V. wurde vom Jahr 2018 ins Jahr 2019 verschoben. Die Förderung
in Höhe von insgesamt 100.000,00€ erfolgt in zwei Jahresscheiben 2019 und 2020.
Die Summe von
8.586,08€ dient als Anteilsfinanzierung für Förderung des Erweiterungsbaues der
Kita „Wurzelkinder“ aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung
2017-2021“. Hier ist eine zehnprozentige Beteiligung vorgeschrieben.
Bei der
Bezuschussung konnten alle geplanten Investitionen antragsgemäß
Berücksichtigung finden. Die Mittel sind bisher noch nicht in der korrekten
Höhe den aufgeführten Haushaltsstellen
zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach Beschlussfassung veranlasst.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich, da der Förderbescheid des Thüringer
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Höhe der
Infrastrukturpauschale 2019 noch nicht vorliegt. Dieser wird Mitte Mai
erwartet. Die Höhe der Fördersumme wurde auf der Grundlage der Angaben des
Thüringer Landesamtes für Statistik im Vorfeld ermittelt.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2019