II.
Fragestellung
1.
Wie viele Angebote wurden für diese Leistungsvergabe
eingeholt?
2.
Welche Gründe werden angegeben, dass in der neuen
Satzung aufgrund dieser Differenz zwischen EKP und VKP ein Verlust von 103,93 €
in den Einnahmen entsteht?
3.
Wird es in dieser Position der neuen Gebührensatzung
eine entsprechende Änderung in der Kalkulation geben?
4. In welcher Höhe werden sich gemäß dieser Steigerung des EKP um 137,92 € die Kosten für den Nutzer/Kunden gegenüber der Änderungssatzung erhöhen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Es wurden fünf
Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zu 2. -4.:
Die Fragestellungen beziehen sich auf den Entwurf
der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Da dieser zurückgezogen wurde, sind die gestellten
Fragen nach Wegfall der Grundlage obsolet.