II.
Fragestellung
1.
Liegen für die Nutzung dieses öffentlichen Raums
durch den Investor Genehmigungen seitens der Stadtverwaltung vor? (Wenn ja,
seit wann? Wenn nein, warum nicht?)
2.
Zahlt der Investor für diese Nutzung des
öffentlichen Raums an die Stadtverwaltung eine Pacht/Miete, die für solche
Fälle vorgeschrieben ist und entspricht die Pacht- bzw. Mietzahlung der für
solche Fälle vorgeschriebenen Höhe?
3.
Ist vertraglich vereinbart, dass, für den Fall
entstehender Schäden, der Investor für die Schadensregulierung (Bürgschaft)
aufkommt? (Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?)
4. Welchen Zeitraum wird die Nutzung in Anspruch nehmen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1. - 3.
Die Baumaßnahme „Neubau Verkehrsanlagen Tor zur Stadt in Eisenach – Los 3
– Verkehrsanlagen und Unterirdischer Bauraum“ ist eine Gemeinschaftsmaßnahme
der Stadt Eisenach, des TAV, des Landesamtes für Bau und Verkehr sowie des
Investors. Diese Maßnahme beinhaltet neben den Arbeiten des Investors zur
Inneren Erschließung auch Arbeiten im Auftrag des TAV und der Stadt Eisenach
zur Äußeren Erschließung (der Anteil der Stadt wird hierbei durch den Investor
rückfinanziert). Das Landesamt für Bau und Verkehr wird die Fahrbahndecke der
Bundesstraße im gesamten Bereich erneuern.
Die Stadt baut im Zuge dieser Baumaßnahme auch den von Ihnen
angesprochenen Gehweg und einen neuen Radfahrschutzstreifen auf der Südseite
der Bahnhofstraße aus und erhält hierfür Fördermittel. Die Gehwegoberfläche
wurde hierfür bereits abgebrochen und ist entsprechend abgesperrt.
Auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses der Organisationen wird der neue
Kreisverkehr als Teil der Äußeren Erschließung errichtet.
Alle von Ihnen
angesprochenen Flächen liegen im Baufeld der Baumaßnahme. Der Strassing
GmbH (beauftragte Baufirma Los 3) wurde zu Beginn der Baumaßnahme das Baufeld
übergeben. Die Baufirma haftet während der Bauzeit für alle Vorkommnisse auf
dem Baufeld. Mit der förmlichen Abnahme der neu hergestellten Anlagen wird das
Baufeld wieder an die Stadt, an den Investor und an das Straßenbauamt
übergeben. Alle genutzten Flächen werden im Zuge der Baumaßnahme neu ausgebaut.
Für die öffentlichen Bereiche der Baumaßnahme liegt eine Planfeststellung
vor. Genehmigende Behörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses hat
auch das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der
Planfeststellungsbeschluss erfolgte mit Datum vom 12.03.2018.
Die Baufirma zahlt keine Miete für die Flächen, da diese innerhalb des
Baufeldes liegen.
Einen Teil des Baufeldes gegenüber des Bahnhofes hat die die Baufirma
zeitlich befristet der Auftragnehmerin für den Rohbau des Fachmarktzentrums als
Fläche für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Dieses ist
zeitlich und örtlich abgestimmt und behindert die Arbeiten der Baufirma nicht.
Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten des Investors auf seinem Grundstück wir
die Baustelleneinrichtung der Auftragnehmerin für den Rohbau des
Fachmarktzentrums dorthin verlegt.
zu 4.
Die Flächeninanspruchnahme endet mit dem Ende der Baumaßnahme
voraussichtlich im Frühjahr 2020.