Betreff
Einwohneranfrage - Baumaßnahmen beim Projekt "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0189/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegen für die Nutzung dieses öffentlichen Raums durch den Investor Genehmigungen seitens der Stadtverwaltung vor? (Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?)

2.      Zahlt der Investor für diese Nutzung des öffentlichen Raums an die Stadtverwaltung eine Pacht/Miete, die für solche Fälle vorgeschrieben ist und entspricht die Pacht- bzw. Mietzahlung der für solche Fälle vorgeschriebenen Höhe?

3.      Ist vertraglich vereinbart, dass, für den Fall entstehender Schäden, der Investor für die Schadensregulierung (Bürgschaft) aufkommt? (Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?)

4.      Welchen Zeitraum wird die Nutzung in Anspruch nehmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. - 3.

Die Baumaßnahme „Neubau Verkehrsanlagen Tor zur Stadt in Eisenach – Los 3 – Verkehrsanlagen und Unterirdischer Bauraum“ ist eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Eisenach, des TAV, des Landesamtes für Bau und Verkehr sowie des Investors. Diese Maßnahme beinhaltet neben den Arbeiten des Investors zur Inneren Erschließung auch Arbeiten im Auftrag des TAV und der Stadt Eisenach zur Äußeren Erschließung (der Anteil der Stadt wird hierbei durch den Investor rückfinanziert). Das Landesamt für Bau und Verkehr wird die Fahrbahndecke der Bundesstraße im gesamten Bereich erneuern.

Die Stadt baut im Zuge dieser Baumaßnahme auch den von Ihnen angesprochenen Gehweg und einen neuen Radfahrschutzstreifen auf der Südseite der Bahnhofstraße aus und erhält hierfür Fördermittel. Die Gehwegoberfläche wurde hierfür bereits abgebrochen und ist entsprechend abgesperrt.

Auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses der Organisationen wird der neue Kreisverkehr als Teil der Äußeren Erschließung errichtet.

Alle von Ihnen angesprochenen Flächen liegen im Baufeld der Baumaßnahme. Der Strassing GmbH (beauftragte Baufirma Los 3) wurde zu Beginn der Baumaßnahme das Baufeld übergeben. Die Baufirma haftet während der Bauzeit für alle Vorkommnisse auf dem Baufeld. Mit der förmlichen Abnahme der neu hergestellten Anlagen wird das Baufeld wieder an die Stadt, an den Investor und an das Straßenbauamt übergeben. Alle genutzten Flächen werden im Zuge der Baumaßnahme neu ausgebaut.

Für die öffentlichen Bereiche der Baumaßnahme liegt eine Planfeststellung vor. Genehmigende Behörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, dieses hat auch das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte mit Datum vom 12.03.2018.

Die Baufirma zahlt keine Miete für die Flächen, da diese innerhalb des Baufeldes liegen.

Einen Teil des Baufeldes gegenüber des Bahnhofes hat die die Baufirma zeitlich befristet der Auftragnehmerin für den Rohbau des Fachmarktzentrums als Fläche für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Dieses ist zeitlich und örtlich abgestimmt und behindert die Arbeiten der Baufirma nicht. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten des Investors auf seinem Grundstück wir die Baustelleneinrichtung der Auftragnehmerin für den Rohbau des Fachmarktzentrums dorthin verlegt.

 

zu 4.

Die Flächeninanspruchnahme endet mit dem Ende der Baumaßnahme voraussichtlich im Frühjahr 2020.