I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen
Höhe gefördert:
1. AWO- Landesverband Thüringen e.V. für die
Durchführung von Schuljugendarbeit an der Thüringer Gemeinschaftsschule
„Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 5.160,00 €
2. Verein der Freunde und Förderer des
Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am
Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 6.320,00
€
3. Kreissportbund Eisenach e.V. –
Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6.
Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019
in Höhe von 3.360,00 €.
4. Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums für
die Durchführung von Schuljugendarbeit am Martin-Luther-Gymnasium für den
Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 5.690,00 €.
5. Stadtjugendring Eisenach e.V. für die
Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule
„Geschwister- Scholl“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 3.140,00
€
6. Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 4.330,00 €
II.
Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung
mit § 71 SGB VIII, die §§ 16 und 17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der
Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage)
wurden fristgerecht bis zum 31.12.2018 für das gesamte Kalenderjahr 2019
gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der
Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit
geprüft. Aus formellen Gründen wurde mit der
Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der
Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2019 genehmigt.
Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung
begründet wird.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Mittel in Höhe von 34.377,00 € für Angebote der Schuljugendarbeit entsprechend
der „Landesrichtlinie Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie
12 „Förderung von Schuljugendarbeit“ an 2 Regelschulen (Wartburgschule und
Geschwister-Scholl-Schule), der Thüringer Gemeinschaftsschule, den 2
staatlichen Gymnasien und dem Martin-Luther-Gymnasium beantragt. Für die
Goetheschule wurde kein Antrag gestellt, da die Angebote im Jahr 2019 durch das über das Staatliche
Schulamt bereitgestellte Schulbudget gesichert werden sollen. Um eine
Doppelförderung auszuschließen erfolgte am 23.10.2018 eine Beratung mit den
Trägern der Schuljugendarbeit. Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass die
Angebote der Schuljugendarbeit entsprechend der städtischen Richtlinie
weiterhin notwendig sind. Durch das staatliche Schulamt Westthüringen wird eine
Doppelförderung von Maßnahmen ausgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in
Höhe von 28.000,00 € hätten die jeweiligen Antragssummen pauschal gekürzt
werden müssen. Von der pauschalen Kürzung
wurde bei den vorliegenden Vorschlägen zur Förderung abgewichen, weil Träger,
die nur geringe Fördermittel beantragt haben, bei der Förderung besonders
benachteiligt würden und damit nicht mehr in der Lage wären, seit Jahren
bewährte Angebote der Schuljugendarbeit weiterzuführen. Eine pauschale Kürzung würde weder den qualitativen noch den
quantitativen Differenzierungen der Angebote in den jeweiligen Schulen gerecht
werden.
Auch mit einer Aufteilung entsprechend einer Pauschale pro Schüler wäre
die seit Jahren geleistete gute Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler
insbesondere der Schulen mit weniger Schülern in den förderfähigen
Klassenstufen nicht mehr zu realisieren- von 6-10 bewährten und für 2019
weiterhin geplanten AG`s könnten teilweise nur noch 1-2 durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
nicht dem Antragsvolumen gerecht werden können wurden neben inhaltlich-
fachlichen Gesichtspunkten folgende Kriterien für die Ermessensausübung in den
Fördervorschlag einbezogen:
- Eine möglichst geringe
Abweichung von der Vorjahresförderung an den jeweiligen Schulen unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Verwendung im Jahr 2018 als
Basisgrundlage für die Mittelverteilung.
- Die Berücksichtigung, dass an
den Schulen mit wenigen Arbeitsgemeinschaften diese auch durchgeführt
werden können (Wartburgschule, Geschwister-Scholl-Schule).
- Bei mindestens gleich bleibenden
verbrauchten Budget gegenüber den Vorjahren sollte auch 2019
sichergestellt werden, dass für alle Anträge stellenden und förderfähigen
Schulen Fördermittel bereitgestellt werden können.
- Die mit den Angeboten der Schuljugendarbeit
tatsächlich im Jahresdurchschnitt erreichten Schülerinnen und Schüler
(Basis 2018)
- Die nicht verbrauchten Mittel 2018 sowie die
durch den Wegfall der Goetheschule (Finanzierung der Angebote über das
Schulbudget) nicht benötigten Mittel wurden als prozentualer Anteil auf
der Basis der Schülerzahl zu der als Berechnungsbasis dienenden
tatsächlich genutzten Fördersumme des Jahres 2018 addiert.
Mit der Bewilligung der Fördermittel ist gewährleistet, dass die
Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen
Planungsspielraum innerhalb der 3 berührten Schulhalbjahre haben.
Insgesamt sind für die Förderung von Schuljugendarbeit in Eisenach 28.000
€ geplant. Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung“, über die für das Förderjahr 2019 von der Stadtverwaltung
Eisenach bis zu 291.413,00 € beantragt wurden. Ein vorläufiger
Zuwendungsbescheid über 233.130,40 € liegt bereits vor. Von diesen
Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.17110 und
ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.71830 (Deckungskreis 040) jeweils 28.000 € für die
Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr
2019 hat die Stadt Eisenach gegenwärtig noch keine genehmigte Haushaltssatzung.
Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine Bewilligung der beantragten
Landeszuwendung aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nicht möglich.
Nach Abstimmung mit dem
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es möglich, die
Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und
gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber
nachgewiesen wird.
Bei den nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss
die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer
Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare
Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.
Mit der Realisierung dieser rechtlichen
Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraus-setzungen zu erfüllen und den
oben genannten Nachweis zu erbringen.
Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden
den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen,
Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der
städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und
schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren,
eigenen Spielraum zu ermöglichen soll
bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis
der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).
Anlagenverzeichnis:
Antragstellung Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2019