Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2019
Vorlage
1336-JHA/2019
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:

 

1.      AWO- Landesverband Thüringen e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 5.160,00 €

 

2.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 6.320,00 €

 

3.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 3.360,00 €.

 

4.      Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Martin-Luther-Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 5.690,00 €.

 

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule „Geschwister- Scholl“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 3.140,00 €

 

6.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2019 in Höhe von 4.330,00 €


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16 und 17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

 

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2018 für das gesamte Kalenderjahr 2019 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2019 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Mittel in Höhe von 34.377,00 € für Angebote der Schuljugendarbeit entsprechend der „Landesrichtlinie Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 „Förderung von Schuljugendarbeit“ an 2 Regelschulen (Wartburgschule und Geschwister-Scholl-Schule), der Thüringer Gemeinschaftsschule, den 2 staatlichen Gymnasien und dem Martin-Luther-Gymnasium beantragt. Für die Goetheschule wurde kein Antrag gestellt, da die Angebote  im Jahr 2019 durch das über das Staatliche Schulamt bereitgestellte Schulbudget gesichert werden sollen. Um eine Doppelförderung auszuschließen erfolgte am 23.10.2018 eine Beratung mit den Trägern der Schuljugendarbeit. Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass die Angebote der Schuljugendarbeit entsprechend der städtischen Richtlinie weiterhin notwendig sind. Durch das staatliche Schulamt Westthüringen wird eine Doppelförderung von Maßnahmen ausgeschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 28.000,00 € hätten die jeweiligen Antragssummen pauschal gekürzt werden müssen. Von der pauschalen Kürzung wurde bei den vorliegenden Vorschlägen zur Förderung abgewichen, weil Träger, die nur geringe Fördermittel beantragt haben, bei der Förderung besonders benachteiligt würden und damit nicht mehr in der Lage wären, seit Jahren bewährte Angebote der Schuljugendarbeit weiterzuführen. Eine pauschale Kürzung würde weder den qualitativen noch den quantitativen Differenzierungen der Angebote in den jeweiligen Schulen gerecht werden.

Auch mit einer Aufteilung entsprechend einer Pauschale pro Schüler wäre die seit Jahren geleistete gute Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler insbesondere der Schulen mit weniger Schülern in den förderfähigen Klassenstufen nicht mehr zu realisieren- von 6-10 bewährten und für 2019 weiterhin geplanten AG`s könnten teilweise nur noch 1-2 durchgeführt werden.

 

Unter Berücksichtigung, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht dem Antragsvolumen gerecht werden können wurden neben inhaltlich- fachlichen Gesichtspunkten folgende Kriterien für die Ermessensausübung in den Fördervorschlag einbezogen:

  1. Eine möglichst geringe Abweichung von der Vorjahresförderung an den jeweiligen Schulen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verwendung im Jahr 2018 als Basisgrundlage für die Mittelverteilung.
  2. Die Berücksichtigung, dass an den Schulen mit wenigen Arbeitsgemeinschaften diese auch durchgeführt werden können (Wartburgschule, Geschwister-Scholl-Schule).
  3. Bei mindestens gleich bleibenden verbrauchten Budget gegenüber den Vorjahren sollte auch 2019 sichergestellt werden, dass für alle Anträge stellenden und förderfähigen Schulen Fördermittel bereitgestellt werden können.
  4. Die mit den Angeboten der Schuljugendarbeit tatsächlich im Jahresdurchschnitt erreichten Schülerinnen und Schüler (Basis 2018)
  5. Die nicht verbrauchten Mittel 2018 sowie die durch den Wegfall der Goetheschule (Finanzierung der Angebote über das Schulbudget) nicht benötigten Mittel wurden als prozentualer Anteil auf der Basis der Schülerzahl zu der als Berechnungsbasis dienenden tatsächlich genutzten Fördersumme des Jahres 2018 addiert.

 

Mit der Bewilligung der Fördermittel ist gewährleistet, dass die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der 3 berührten Schulhalbjahre haben. 

 

Insgesamt sind für die Förderung von Schuljugendarbeit in Eisenach 28.000 € geplant. Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“, über die für das Förderjahr 2019 von der Stadtverwaltung Eisenach bis zu 291.413,00 € beantragt wurden. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid über 233.130,40 € liegt bereits vor. Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.17110 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.71830   (Deckungskreis 040) jeweils 28.000 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen. 

 

Für das Haushaltsjahr 2019 hat die Stadt Eisenach gegenwärtig noch keine genehmigte Haushaltssatzung. Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nicht möglich.

Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es möglich, die Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.

Bei den nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.

Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraus-setzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen  Spielraum zu ermöglichen soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

Antragstellung Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2019