Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - fristgerechte Beantwortung von Anfragen
Vorlage
AF-0463/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist es möglich, dass die Oberbürgermeisterin konkrete Fragen zu einem Vertrag, den sie selber federführend inhaltlich erarbeitete und dessen Festlegungen ganz erhebliche Konsequenzen für die Stadt ergeben, nicht fristgerecht beantworten kann?

2.      Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es der Oberbürgermeisterin gestattet, fristgerecht eingereichte Fragen von Stadtratsmitgliedern und von Einwohnern der Stadt Eisenach nicht zu beantworten und deren Beantwortung auf einen von ihr festgelegten Termin zu verschieben?

3.      Kann ich davon ausgehen, dass die von mir fristgerecht eingereichten Anfragen wenigstens zur Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2019 Beantwortung finden werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Der Fragenkatalog ist tatsächlich so formuliert, dass bei jeder Antwort zwecks Vermeidung von juristischen Missverständnissen und daraus folgend weiterer Fragen eine eingehende rechtliche Darstellung nicht nur in Bezug auf die Vertragsklauseln selbst, sondern auch und insbesondere betreffend den gesetzlichen Rahmen derselben erfolgen muss. Es geht nicht darum, die Klauseln selbst nochmal zu prüfen, sondern deren juristischen Gehalt so umfassend und gleichzeitig so verständlich wie möglich darzulegen.

 

zu 2.

 

Natürlich ist es auch für mich nicht schön, wenn fristgerecht eingegangene Anfragen nicht zur nächsten Stadtratssitzung beantwortet werden können. Es wird durch die Fachämter immer versucht, die Anfragen fristgerecht zu beantworten, aber durch Krankheit, Urlaub, Vertretungen und manchmal auch durch den allgemeinen Arbeitsanfall lässt es sich nicht immer realisieren. Dementsprechend ist eine Zwischenantwort manchmal, auch entgegen der Geschäftsordnung, unvermeidbar. Der Stadtrat hat diese Verfahrensweise auch immer toleriert und Verständnis gezeigt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt dann aber zur nächsten Stadtratssitzung. Dass ich willkürlich einen Termin festlege, wann die Beantwortung erfolgt, ist nicht korrekt.

 

zu 3.

 

Bei den genannten Anfragen handelt es sich um Anfragen, die nichtöffentlich zu beantworten sind. Eine Aufnahme auf die Sitzung des Stadtrates am 23.04.2019 ist dementsprechend rein praktisch nicht möglich, da diese Sitzung des Stadtrates nur einen öffentlichen Teil hat.