II.
Fragestellung
1. Wer kontrolliert regelmäßig die Mängel und Schäden und gibt es diesbezügliche Instandsetzungspläne?
2. Werden Prioritäten werden gesetzt, um Planungen rechtzeitig auf den Weg zu bringen?
3. Werden regelmäßig Gelder ausschließlich für laufende Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten eingestellt?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin hier einen Richtungswechsel zu veranlassen, damit wieder ein gepflegteres Stadtbild entsteht?
5. Wie kann bei dringenden Maßnahmen kurzfristig Abhilfe geschaffen werden, um z. B. die Mauer hinter dem Bachdenkmal, die Mauer zum Stadtpark an der Wartburgallee und in der Moritz-Mitzenheim-Straße, die Mäuerchen am Eingang zum Stadtpark an der Moritz-Mitzenheim-Straße, die Einfassungsmauer an der Clemenskappelle sowie den maroden Lattenzaun zum Karthausgarten an der Waisenstraße instand zu setzen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Mängel und Schäden
werden im Rahmen der regemäßigen Streckenkotrolle durch die zuständigen
Mitarbeiter des Regiebetriebes erfasst und dokumentiert.
Zu 2.
Ja, umfangreichere
Investitionsmaßnahmen werden in einer Prioritätenliste bewertet und, soweit es
die finanziellen Möglichkeiten zulassen, in den Haushalt aufgenommen. Kleinere
Maßnahmen, die über den Wirtschaftsplan abgearbeitet werden, erfahren eine
interne Priorisierung.
Zu 3.
Ja, laufende
Unterhaltungsarbeiten werden aus den durch den Stadtrat im Wirtschaftsplan des
Regiebetriebes beschlossenen Mitteln finanziert.
Zu 4.
Die Mittel für die
Unterhaltung der Straßen, Brücken, Wege und Grünanlagen sowie der Schulen und
Sportanlagen sind seit Jahren nicht auskömmlich, eine planmäßige Unterhaltung
ist damit nicht möglich. Im Haushaltsentwurf 2019 wurde das Budget des
Regiebetriebes erstmals so erhöht, dass zumindest keine Verluste zu erwarten
sind. Solange die Stadt Eisenach auf Bedarfszuweisungen des Freistaats
Thüringen angewiesen ist, ist eine deutlichere Erhöhung der Finanzmittel leider
nicht zu erwarten.
Zu 5.
Die meisten von
Ihnen benannten Maßnahmen sind dem Vermögenhaushalt zuzuordnen und müssen dort
gegen weitere Maßnahmen, wie Brandschutz an Schulen, Neubau und Erweiterung von
Kindergärten oder die Erneuerung von Brücken und Straßen abgewogen werden.
Letztlich entscheidet der Stadtrat mit dem Beschluss zum Haushalt über die
umzusetzenden Maßnahmen.
Die Clemenskapelle
mitsamt der Einfassungsmauer befindet sich nicht im Eigentum der Stadt
Eisenach. Inwieweit am Zaun zum Kartausgarten Reparaturen erforderlich sind,
wird kurzfristig geprüft.