Betreff
Einwohneranfrage - Instandhaltung der baulichen Anlagen in Trägerschaft der Stadt
Vorlage
EAF-0199/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wer kontrolliert regelmäßig die Mängel und Schäden und gibt es diesbezügliche Instandsetzungspläne?

 

2.      Werden Prioritäten werden gesetzt, um Planungen rechtzeitig auf den Weg zu bringen?

 

3.      Werden regelmäßig Gelder ausschließlich für laufende Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten eingestellt?

 

4.      Welche Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin hier einen Richtungswechsel zu veranlassen, damit wieder ein gepflegteres Stadtbild entsteht?

 

5.      Wie kann bei dringenden Maßnahmen kurzfristig Abhilfe geschaffen werden, um z. B. die Mauer hinter dem Bachdenkmal, die Mauer zum Stadtpark an der Wartburgallee und in der Moritz-Mitzenheim-Straße, die Mäuerchen am Eingang zum Stadtpark an der Moritz-Mitzenheim-Straße, die Einfassungsmauer an der Clemenskappelle sowie den maroden Lattenzaun zum Karthausgarten an der Waisenstraße instand zu setzen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Mängel und Schäden werden im Rahmen der regemäßigen Streckenkotrolle durch die zuständigen Mitarbeiter des Regiebetriebes erfasst und dokumentiert.

 

Zu 2.

Ja, umfangreichere Investitionsmaßnahmen werden in einer Prioritätenliste bewertet und, soweit es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, in den Haushalt aufgenommen. Kleinere Maßnahmen, die über den Wirtschaftsplan abgearbeitet werden, erfahren eine interne Priorisierung.

 

Zu 3.

Ja, laufende Unterhaltungsarbeiten werden aus den durch den Stadtrat im Wirtschaftsplan des Regiebetriebes beschlossenen Mitteln finanziert.

 

Zu 4.

Die Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Brücken, Wege und Grünanlagen sowie der Schulen und Sportanlagen sind seit Jahren nicht auskömmlich, eine planmäßige Unterhaltung ist damit nicht möglich. Im Haushaltsentwurf 2019 wurde das Budget des Regiebetriebes erstmals so erhöht, dass zumindest keine Verluste zu erwarten sind. Solange die Stadt Eisenach auf Bedarfszuweisungen des Freistaats Thüringen angewiesen ist, ist eine deutlichere Erhöhung der Finanzmittel leider nicht zu erwarten.

 

Zu 5.

Die meisten von Ihnen benannten Maßnahmen sind dem Vermögenhaushalt zuzuordnen und müssen dort gegen weitere Maßnahmen, wie Brandschutz an Schulen, Neubau und Erweiterung von Kindergärten oder die Erneuerung von Brücken und Straßen abgewogen werden. Letztlich entscheidet der Stadtrat mit dem Beschluss zum Haushalt über die umzusetzenden Maßnahmen.

 

Die Clemenskapelle mitsamt der Einfassungsmauer befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Eisenach. Inwieweit am Zaun zum Kartausgarten Reparaturen erforderlich sind, wird kurzfristig geprüft.