II.
Fragestellung
1. Welchen Stellenwert räumen die Verantwortlichen den Parks und Gärten mit ihren in die Landschaft führenden Promenadenwegen ein, insbesondere im Hinblick auf die Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis und einer gemeinsamen Entwicklung des Tourismus?
2. Gibt es diesbezügliche Pläne und Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit der EWT GmbH, auch im Hinblick auf eine eventuelle Bewerbung für eine Landesgartenschau?
3. Welche Planungen bzw. Rahmenplanungen gibt es zur Instandsetzung und Aufwertung der Eisenacher Parks- und Gartenanlagen, einschließlich der Grünbereiche in der Südstadt als Flächendenkmal?
4. Da es sich um denkmalgeschützte Anlagen handelt, könnten spezielle Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Sind entsprechende Positionen im Haushalt eingestellt und welche konkreten Förderprogramme sollen, z. B. für die Instandsetzung des Prinzenteichs, in Anspruch genommen werden?
5. Welche fachlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Stadt für die Besetzung der anspruchsvollen Stelle des Leiters des Gartenamtes erforderlich?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Pflege der städtischen Grünflächen ist
eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, welche auch nach einer Fusion mit dem
Landratsamt Wartburgkreis in Eigenverantwortung der Stadt Eisenach bleibt. Die
in die Landschaft führenden Promenadenwege liegen in Verantwortung des
Forstamtes bzw. des Umweltamtes.
Zu 2.
Aktuell gibt es keine Vereinbarungen mit der
ETW GmbH und auch keine Bewerbung zur Landesgartenschau.
Zu 3.
Derzeit ist ein externes Planungsbüro damit
beauftragt eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung für den Kartausgarten zu
erarbeiten. Sobald das Konzept fertiggestellt ist, erfolgt die Beantragung der
notwendigen Mittel im städtischen Haushalt unter Beachtung der Möglichkeiten
zur Förderung.
Zu 4.
Die Instandsetzung des Prinzenteichs wird
derzeit sowohl aus Mitteln der Unterhaltung als auch des Vermögenshaushalts
finanziert. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird es weitere
Untersuchungen geben, ob zukünftig ein Konzept zur grundhaften Sanierung des
Prinzenteiches notwendig wird. Wenn dem so ist, wird damit dann ein Planungsbüro
beauftragt.
Die Nutzung etwaiger Förderprogramme ist erst
möglich, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt.
Zu 5.
In der Stadtverwaltung Eisenach gibt es kein
eigenständiges Gartenamt.
Der Sachbereich Grünflächen ist dem Amt für
Tiefbau- und Grünflächen angegliedert.
Die Stelle des zuständigen Abteilungsleiters ist nach erfolgter interner Ausschreibung seit April 2019 wieder besetzt.