Betreff
Einwohneranfrage - Eisenacher Park- und Gartenanlagen
Vorlage
EAF-0200/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welchen Stellenwert räumen die Verantwortlichen den Parks und Gärten mit ihren in die Landschaft führenden Promenadenwegen ein, insbesondere im Hinblick auf die Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis und einer gemeinsamen Entwicklung des Tourismus?

 

2.      Gibt es diesbezügliche Pläne und Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit der EWT GmbH, auch im Hinblick auf eine eventuelle Bewerbung für eine Landesgartenschau?

 

3.      Welche Planungen bzw. Rahmenplanungen gibt es zur Instandsetzung und Aufwertung der Eisenacher Parks- und Gartenanlagen, einschließlich der Grünbereiche in der Südstadt als Flächendenkmal?

 

4.      Da es sich um denkmalgeschützte Anlagen handelt, könnten spezielle Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Sind entsprechende Positionen im Haushalt eingestellt und welche konkreten Förderprogramme sollen, z. B. für die Instandsetzung des Prinzenteichs, in Anspruch genommen werden?

 

5.      Welche fachlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Stadt für die Besetzung der anspruchsvollen Stelle des Leiters des Gartenamtes erforderlich?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Pflege der städtischen Grünflächen ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, welche auch nach einer Fusion mit dem Landratsamt Wartburgkreis in Eigenverantwortung der Stadt Eisenach bleibt. Die in die Landschaft führenden Promenadenwege liegen in Verantwortung des Forstamtes bzw. des Umweltamtes.

 

Zu 2.

Aktuell gibt es keine Vereinbarungen mit der ETW GmbH und auch keine Bewerbung zur Landesgartenschau.

 

Zu 3.

Derzeit ist ein externes Planungsbüro damit beauftragt eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung für den Kartausgarten zu erarbeiten. Sobald das Konzept fertiggestellt ist, erfolgt die Beantragung der notwendigen Mittel im städtischen Haushalt unter Beachtung der Möglichkeiten zur Förderung.

 

Zu 4.

Die Instandsetzung des Prinzenteichs wird derzeit sowohl aus Mitteln der Unterhaltung als auch des Vermögenshaushalts finanziert. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird es weitere Untersuchungen geben, ob zukünftig ein Konzept zur grundhaften Sanierung des Prinzenteiches notwendig wird. Wenn dem so ist, wird damit dann ein Planungsbüro beauftragt.

Die Nutzung etwaiger Förderprogramme ist erst möglich, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt.

 

Zu 5.

In der Stadtverwaltung Eisenach gibt es kein eigenständiges Gartenamt.

Der Sachbereich Grünflächen ist dem Amt für Tiefbau- und Grünflächen angegliedert.

Die Stelle des zuständigen Abteilungsleiters ist nach erfolgter interner Ausschreibung seit April 2019 wieder besetzt.