I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020.
II.
Begründung
Nach § 20 Abs. 1
Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan
für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die
Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach
§ 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2019/2020 erforderlich sind. Für das
Kindergartenjahr 2020/2021 wird ein Ausblick gegeben.
Die Aufnahme in
den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage
für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den
betreffenden Altersgruppen. Dazu wurde in diesem Jahr erstmalig die Aufteilung
nach Planungsräumen vorgenommen (S. 7). Gleichzeitig wurde in der Aufstellung
der anspruchsberechtigten Kinder die zur Verfügung stehenden Plätze im
jeweiligen Planungsraum dagegen gestellt. Hier wird bereits deutlich, dass der
Versorgungsgrad aufgrund der stark angestiegenen Geburtenzahlen abgesunken ist
und in einigen Planungsräumen, besonders den Ortsteilen, nicht ausreicht.
Im kommenden
Kindergartenjahr 2019/2020 haben 2268 Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (S.14). Es
werden für diese Kinder 1952 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung
gestellt. Das entspricht einem Versorgungsgrad von 86 %.
256 Plätze werden
für Kinder bis zwei Jahren, 370 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren und
1.326 Plätze für Kinder ab dritten Geburtstag bis zur Einschulung
bereitgestellt.
Aufgrund der
gestiegenen Geburtenzahlen kann der Rechtsanspruch nicht in allen Fällen ohne
Wartezeit erfüllt werden. Die Platzkapazität aller Einrichtungen wird im
kommenden Kindergartenjahr voll ausgeschöpft, weiterer Platzausbau ist
notwendig. Langfristig wird mit einer Geburtenzahl von 400 Kindern pro Jahr
gerechnet, das sind für die Altersgruppe der Ein- bis Sechsjährigen insgesamt
2400 Kinder. Bei einer angestrebten Versorgungsquote von 88% wären 2112 Plätze,
160 Plätze mehr als derzeit verfügbar, notwendig. Möglichkeiten zum weiteren
Ausbau der Plätze werden derzeit geprüft.
Gleich geblieben
ist die Anzahl der Integrativplätze für behinderte oder von Behinderung
bedrohte Kinder mit 41 Plätzen in 3 Einrichtungen.
Zusätzlich zu den
Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei
Jahren 6 Tagespflegeplätze angeboten. Für Kinder unter einem Jahr ist die
Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur
Verfügung gestellt.
Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach und wurde mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Der Stadtelternrat wurde informiert und gehört. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2019 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020.
Anlagenverzeichnis:
Jugendhilfeplanung
der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.