Betreff
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020
Vorlage
1358-JHA/2019
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020.


II. Begründung

 

 

Nach § 20 Abs. 1 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2019/2020 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen. Dazu wurde in diesem Jahr erstmalig die Aufteilung nach Planungsräumen vorgenommen (S. 7). Gleichzeitig wurde in der Aufstellung der anspruchsberechtigten Kinder die zur Verfügung stehenden Plätze im jeweiligen Planungsraum dagegen gestellt. Hier wird bereits deutlich, dass der Versorgungsgrad aufgrund der stark angestiegenen Geburtenzahlen abgesunken ist und in einigen Planungsräumen, besonders den Ortsteilen, nicht ausreicht.

 

Im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 haben 2268 Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (S.14). Es werden für diese Kinder 1952 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Versorgungsgrad von 86 %.

256 Plätze werden für Kinder bis zwei Jahren, 370 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren und 1.326 Plätze für Kinder ab dritten Geburtstag bis zur Einschulung bereitgestellt.

Aufgrund der gestiegenen Geburtenzahlen kann der Rechtsanspruch nicht in allen Fällen ohne Wartezeit erfüllt werden. Die Platzkapazität aller Einrichtungen wird im kommenden Kindergartenjahr voll ausgeschöpft, weiterer Platzausbau ist notwendig. Langfristig wird mit einer Geburtenzahl von 400 Kindern pro Jahr gerechnet, das sind für die Altersgruppe der Ein- bis Sechsjährigen insgesamt 2400 Kinder. Bei einer angestrebten Versorgungsquote von 88% wären 2112 Plätze, 160 Plätze mehr als derzeit verfügbar, notwendig. Möglichkeiten zum weiteren Ausbau der Plätze werden derzeit geprüft.

Gleich geblieben ist die Anzahl der Integrativplätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder mit 41 Plätzen in 3 Einrichtungen.

Zusätzlich zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 6 Tagespflegeplätze angeboten. Für Kinder unter einem Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach und wurde mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Der Stadtelternrat wurde informiert und gehört. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2019 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020.


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2019/2020

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.