Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK
nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer
Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zum 30.04.2019
bezogen auf den Konsolidierungserfolg für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018
auf Basis der Jahresrechnung zu berichten.
Es erfolgt für die
5. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der ausführliche
Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen der
HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.
In diesem
Zusammenhang sind der Anlage folgende Unterlagen beigefügt:
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Tabelle
1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2018)
auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2018
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Tabelle
2 – Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres
(2018) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2018
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Teil A –
Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 5. Fortschreibung HSK
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Teil B –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
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Teil C –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)
Das Thüringer Landesverwaltungsamt forderte mit Schreiben vom 29.04.2019 die Auswertung mit Fristsetzung 28.05.2019 ab.
Anlagenverzeichnis
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Tabelle
1 - Berichtspflicht über alle nicht realisierten Maßnahmen des Vorjahres (2018)
auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2018
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Tabelle
2 - Berichterstattung über einen zusätzlichen allgemeinen Teil des Vorjahres
(2018) auf Basis der vorläufigen Jahresrechnung zum 31.12.2018
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Teil A –
Sachstand auf Basis der Anlage 6 der 5. Fortschreibung HSK
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Teil B –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 7
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Teil C –
monetäre Auswirkungen auf Basis der Anlage 5 (optimierter Regiebetrieb)
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.