Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Neubau einer Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle am Standort "O1"
Vorlage
AF-0468/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Wurden alle Fördermittelanträge, die bis zum 31.12.2018 entsprechend der Kostenschätzung vom November 2018 (32.600.000,-) gestellt werden mussten, der aktuellen Kostenschätzung (40.150.000.- €) angepasst?

(Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)

 

2.        Von welchen der in der Finanzierungsübersicht angegebenen „Fördermittelgebern“ liegen bereits rechtssichere und somit belastbare Förderbescheide vor?

 

In der HFA-Sitzung vom 28.11.2018 wurde unter anderem für die Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin mit folgenden Argumenten geworben:

        „Ohne diesen Beschluss entsteht ein Schadenersatzanspruch aufgrund der Ausschreibung.“

        „Es liegt eine Zusage des Wartburgkreises auf langfristige Anmietung der Berufsschule vor.“

 

3.        Durch welchen Paragrafen, welchen Vertragspunkt ist geregelt, dass bei Nichtvergabe der Leistungsphasen 3 und 4 ein Schadenersatzanspruch besteht?

 

4.        Wann fasste der Kreistag des Wartburgkreises den Beschluss über die Anmietung des Berufsschulteils?

 

In der Präsentation vom 22.11. 2018 wird von einer Fertigstellung für 2022/2023 ausgegangen.

 

5.        Ist diese Zeitvorgabe noch belastbar? (Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.

Nein. Die Übergabe der Leistungsphase 2 erfolgte durch den Planer am 08.02.2019. Die Bestätigung der Leistungsphase 2 und somit der Kostenschätzung als belastbare Zahl wurde durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erst am 20.03.2019 bestätigt.

 

Zu 2.

Bewilligungsbescheid vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Schuldendiensthilfe über 9.000.000 € vom 17.12.2018.

 

Ablehnungsbescheid vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie über 600.000 € vom 04.04.2019.

 

 

Zu 3.

Die zum damaligen Zeitpunkt vom Fachdezernat gemachten Aussagen wurden im weiteren Prozess nochmals juristisch geprüft. Dabei wurde herausgearbeitet, dass ein solcher Schadensersatzanspruch zwar aus der Auslobung herzuleiten war, mit Abschluss des Generalplanervertrages jedoch nur die Leistungsstufe 1 beauftragt wurde. Insofern besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen noch ein Schadensersatzanspruch bei Nichtbeauftragung.

 

Zu 4.

Mit dem Wartburgkreis wurden mit positiver Resonanz erste Gespräche zum Berufsschulstandort im O1 geführt. Vom Kreistag wurde jedoch noch kein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Zu 5.

Nein. Auf Grund der bisher nicht erfolgten Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 ergibt sich eine noch nicht zu beziffernde Verzögerung.