Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Lärmbelästigung durch den Spielplatz der 8. Regelschule
Vorlage
AF-0470/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Schließzeiten hat der Platz, wer ist für die Durchsetzung verantwortlich und warum werden diese nicht eingehalten?

 

2.       Können die Vorrichtungen, welche durch die Bälle Lärm erzeugen, durch Netze ersetzt werden? Wenn Nein, warum nicht?

 

3.       Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbeeinträchtigungen kommen aus Sicht der Oberbürgermeisterin darüber hinaus in Betracht?

 

4.       Ist es möglich, die Schließzeiten zu verändern, etwa an Sonn- und Feiertagen, und hier stärker zu begrenzen? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Öffnungszeiten sind vor Ort öffentlich ausgehangen.

 

Schließzeiten und Verantwortlichkeiten:

 

Sommerzeit:  April bis Oktober

Öffnung der Anlage:                       werktags ca. 14.30 Uhr (Montag bis Freitag) durch die Schule

Samstage / Sonn- und Feiertage ca. 07.00 Uhr durch Schließdienst

Schließung der Anlage:       täglich ca. 21.00 Uhr durch Schließdienst

 

Winterzeit:     November bis März

Öffnung der Anlage:                       werktags ca. 14.30 Uhr(Montag bis Freitag) durch die Schule

Samstage / Sonn- und Feiertage ca. 07.00 Uhr durch Schließdienst

Schließung der Anlage:       täglich ca. 18.00 Uhr durch Schließdienst

 

Im März 2019 wurde teilweise die vertraglich geschuldet Leistung des Schließdienstes nicht vollumfänglich erbracht. Dem Schließdienst wurden die Mängel am 01.04.2019 angezeigt und die Firma wurde diesbezüglich gerügt. Am 02.04.2019 teilte der Schließdienst mit, sofort Maßnahmen zu ergreifen um die Mängel ab sofort abzustellen.

 

Zu 2.:

Nein. Zur Lärmreduktion wurden bereits bei der Planung und Ausführung Netze ab 2m Höhe vorgesehen (Ballfangnetze jeweils hinter den Toren). Der untere Bereich wurde umlaufend aus Stabgitterzaun hergestellt und dient hauptsächlich der Einfriedung. Das Vorsehen von Netzen in diesen Bereichen ist aus Sicht der Unfallverhütung nicht möglich.

 

Zu 3.:

Weitere Maßnahmen sind nicht geplant, siehe Punkt 1.

 

Zu 4.:

Eine Änderung der Schließzeiten ist nicht vorgesehen, da den Bewohnern des Quartiers Bewegungsmöglichkeiten angeboten werden sollen.