II.
Fragestellung
1. Welche Initiativen ergriff die Oberbürgermeisterin seit dem Beschluss des Stadtrates, diesen Beschluss umzusetzen? (Veröffentlichung auf den Seiten der Stadt Eisenach, Kontaktaufnahme zu den im Beschluss genannten Vertretern usw.)
2. Sind bei der Oberbürgermeisterin bereits Interessenbekundungen zur Mitarbeit in diesem Gremium eingegangen? (Wenn ja, welche?)
3. Erhielten die Bürger, die bereits gegenüber der Oberbürgermeisterin ihr Interesse an einer Mitarbeit bekundeten, eine Rückantwort? (Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welcher Antwort?)
4. Ist die Oberbürgermeisterin der Ansicht, dass sie den Beschluss termingerecht umsetzten wird?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 4.
Die Stadt Eisenach
hat auf freiwilliger Basis bisher nur einen Beirat – den Kulturbeirat. Die
Regelungen zu den Aufgaben, Mitgliedern, usw. sind durch Satzung geregelt.
Diese Verfahrensweise soll auch für weitere zu bildende Beiräte angewendet
werden.
Die Bildung und der
Geschäftsgang des Gestaltungsbeirates „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ soll
deshalb ebenfalls durch eine Satzung (analog der Kulturbeiratssatzung) geregelt
werden. Diese Satzung wird derzeit erarbeitet, im September 2019 im Stadtrat
eingebracht und soll im Oktober 2019 beschlossen werden. In der Sitzung des Stadtrates
am 21.05.2019 wird zum Verfahren eine Berichtsvorlage vorgelegt.
Zu 2.
Es sind schon
Interessenbekundungen einzelner Unternehmer eingegangen.
Im bisherigen
Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass sich Interessenten nach öffentlichem
Aufruf innerhalb von vier Wochen bewerben können. Nach Auswahl durch den für
die Friedhöfe zuständigen Ausschuss werden die Mitglieder durch den Stadtrat
berufen.
Zu 3.
Die bisherigen Interessenten erhielten vom Fachamt eine entsprechende Antwort mit Vormerkung ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit im Beirat.