II.
Fragestellung
1. Welche Antwort erhielt Herr Dr. Möller beim „Nachhaken“ bezüglich der Gründe für die Entfernung der Spendenbox, da doch das zweckgebundene Spendeneinwerben ausdrücklich erwünscht ist, laut Antwort?
2. Welcher Verwendung werden die eingegangenen Spenden zugeführt?
3. Ist für die Sanierung der Kapelle vorgesehen, weiterhin Spenden einzuwerben? (Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?)
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 3.:
Spenden werden im Regiebetrieb aufgrund der
kaufmännischen Buchführung auf Bilanzkonten als Spendenkonten unter „sonstige
Verbindlichkeiten“, getrennt nach Zweckbestimmung, verbucht und folglich
entsprechend der Zweckbindung separat ausgewiesen.
Die Spendenbox in
der Friedhofskapelle war anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten des Eisenacher
Friedhofes aufgestellt worden und ist anschließend testweise in der Trauerhalle
verblieben.
Die Höhe der
eingeworbenen Spenden (165 Euro) belegt, dass die Spendenbox,
möglicherweise auch wegen deren
temporären und provisorischen Charakters, nicht wirklich
angenommen wurde. Sie wurde insofern zwischenzeitlich wieder entfernt.
Derzeit wird geprüft, in welcher Form eine
Spendenbox als Festinstallation in der Kapelle angebracht werden kann, um
potentielle Spender eher anzusprechen.
Zu 2.:
Geplant ist im
Wesentlichen eine malermäßige Instandsetzung der denkmalgeschützten Trauerhalle
mit ihren neoromanischen Gestaltungselementen und Malereien. Aus
denkmalschutzrechtlichen Gründen bedarf deren Rekonstruktion zunächst einer
restauratorischen Voruntersuchung, die noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Mit den Spenden soll der städtische Eigenanteil für die derzeit noch nicht bezifferbaren Sanierungsarbeiten reduziert werden.