Betreff
Einwohneranfrage - Spendenbox Friedhofskapelle
Vorlage
EAF-0204/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Antwort erhielt Herr Dr. Möller beim „Nachhaken“ bezüglich der Gründe für die Entfernung der Spendenbox, da doch das zweckgebundene Spendeneinwerben ausdrücklich erwünscht ist, laut Antwort?

 

2.      Welcher Verwendung werden die eingegangenen Spenden zugeführt?

 

3.      Ist für die Sanierung der Kapelle vorgesehen, weiterhin Spenden einzuwerben? (Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 3.:

Spenden werden im Regiebetrieb aufgrund der kaufmännischen Buchführung auf Bilanzkonten als Spendenkonten unter „sonstige Verbindlichkeiten“, getrennt nach Zweckbestimmung, verbucht und folglich entsprechend der Zweckbindung separat ausgewiesen.

 

Die Spendenbox in der Friedhofskapelle war anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten des Eisenacher Friedhofes aufgestellt worden und ist anschließend testweise in der Trauerhalle verblieben.

 

Die Höhe der eingeworbenen Spenden (165 Euro) belegt, dass die Spendenbox, möglicherweise auch wegen deren temporären und provisorischen Charakters, nicht wirklich angenommen wurde. Sie wurde insofern zwischenzeitlich wieder entfernt.

Derzeit wird geprüft, in welcher Form eine Spendenbox als Festinstallation in der Kapelle angebracht werden kann, um potentielle Spender eher anzusprechen.

 

Zu 2.:

Geplant ist im Wesentlichen eine malermäßige Instandsetzung der denkmalgeschützten Trauerhalle mit ihren neoromanischen Gestaltungselementen und Malereien. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen bedarf deren Rekonstruktion zunächst einer restauratorischen Voruntersuchung, die noch in diesem Jahr erfolgen soll.

Mit den Spenden soll der städtische Eigenanteil für die derzeit noch nicht bezifferbaren Sanierungsarbeiten reduziert werden.