Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Zukunft Rettungsleitstelle Eisenach
Vorlage
AF-0472/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie stellt sich der gegenwärtige Sachstand in den Verhandlungen mit dem Freistaat Thüringen und den oben genannten Landräten/in hinsichtlich einer gemeinsamen Rettungsleitstelle in Mittel- und Westthüringen dar?

 

2.       Welche Position vertritt die Oberbürgermeisterin in diesen Gesprächen und wie bewertet sie die Chancen auf einen Erhalt der gemeinsamen Rettungsleitstelle mit dem Wartburgkreis, sofern das Vorhaben einer gemeinsamen Rettungsleitstelle für Mittel- und Westthüringen umgesetzt wird?

 

3.       Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Oberbürgermeisterin wichtig, um den Erhalt der gemeinsamen Rettungsleitstelle in Eisenach abzusichern?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Dass die Anzahl der bisher vorgehaltenen Leitstellen reduziert werden muss ist eine Folge der technischen Entwicklung und unabdingbar. Eine große Anzahl der bisher vorgehaltenen 14 Leitstellen ist in seinen Räumlichkeiten bzw. technischen Erweiterungsmöglichkeiten begrenzt. Die Leitstelle Wartburgkreis ist hier von ausgeschlossen. In einem vom TMIK beauftragten Gutachten (2018) durch einen Sachverständigen wurde der Leitstelle Wartburgkreis die Eignung des Standortes Eisenach als zukünftiger Leitstellenstandort mit 20 von 20 möglichen Punkten bescheinigt. Als Grundlage dieses Gutachtens wurde das Modell übernommen, die Leitstellenstandorte anhand der Planungsregionen festzulegen. Hier hätte für den Bereich Südwestthüringen die Frage des Leitstellenstandortes Eisenach oder Zella-Mehlis/ Suhl gestanden. Die Gebietskörperschaften wurden aufgefordert Stellung zu nehmen. In der Stellungnahme der Stadt Eisenach wurde mitgeteilt, einen fünften Leitstellenbereich bestehend aus GTH, SM-MGN, WAK und EA zu etablieren. Der Vorschlag der Zusammenarbeit GTH, IK, WAK und EA wurde vom Wartburgkreis und dem Landkreis Gotha in seiner Stellungnahme unterbreitet.

Bereits im Jahr 2014 wurde in der Feuerwache Eisenach eine Arbeitsgruppe Leitstelle, mit den Brandschutzverantwortlichen aus dem Landkreis Gotha, Stadt Gotha, Unstrut-Hainich-Kreis, Stadt Mühlhausen, Wartburgkreis und der Stadt EA gebildet. Ziel war es Synergieeffekte der drei benachbarten Leitstellen zu finden, vor dem Hintergrund der zukünftigen Gebietsreform im Freistaat. Ein weiteres Treffen gab es 2016 in GTH, hier bekundeten die politischen Vertreter aus dem LK GTH, IK, WAK und der Stadt EA eine mögliche Zusammenarbeit der Leitstellen mit Blick auf die zukünftige Gebietsreform gegenüber dem TMIK. Beide Gremien entstanden unter den Vorzeichen einer umfassenden Gebietsreform im Freistaat. Da dies nicht gelang und die Leitstellenproblematik immer noch bestand handelte das TMIK und begann mit der Leitstellenbetrachtung.

 

 

Zu 1.:

Anfang 2019 wurde vom TMIK der Vorschlag des neuen Leitstellenzuschnitts in Thüringen vorgestellt. Zukünftig soll es im Freistaat fünf Leitstellenstandorte geben. Dies wäre Nord-, Süd-, Ost-, West- und Mittelthüringen.

Für den Bereich Westthüringen sollen die Gebietskörperschaften IK, GTH, WAK und EA in einem Bereich zusammengefasst werden. Empfohlen wurde die Zusammenarbeit in einem Zweckverband. Nach dieser Beratung wurde ein Koordinierungsgespräch mit den Vertretern dieser Gebietskörperschaften durchgeführt und es herrschte Einigkeit hinsichtlich der Gründung eines Zweckverbandes- Leitstelle Westthüringen-. Seitens der Stadt EA wurde bei diesem Gespräch mitgeteilt auch den UH Kreis mit ins Boot zu holen.

Das TMIK hat die zukünftigen Leitstellenbereiche aufgefordert bis Ende April 2019 zu diesem Entwurf eine Stellungnahme abzugeben. Etwas verwirrend ist den IK dem Bereich Westthüringen zuzuordnen. Seitens der Stadt EA wurde dem LR GTH mitgeteilt, in der gemeinsamen Stellungnahme der Gebietskörperschaften an das TMIK, die Empfehlung der Stadt EA, einen Leitstellenbereich bestehend aus UH, GTH, WAK und EA zu bilden, einzuarbeiten. Hier sind regionale Bezüge vorhanden und dieser Zusammenschluss kann auch Basis der zukünftigen Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, Rettungsdienst und des allgemeinen Brandschutzes sein. Momentan erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen im TMIK und weitere Beratungen werden folgen.

 

Zu 2.:

Es ist bekannt das die Landrätin des Ilmkreises wie in der regionalen Presse veröffentlicht, den Leitstellenstandort für Westthüringen gerne am Erfurter Kreuz hätte, bzw. der Landkreis Gotha gute Chancen für einen Leitstellenneubau in Gotha sieht. Allerdings wurde über die Standortfrage bis dato in keiner Beratung gesprochen. Anzumerken ist, dass alle vier anderen Leitstellenstandorte in Thüringen immer an Berufsfeuerwehren angegliedert sind. Ein harter Fakt ist, dass die Leitstelle WAK im Gebäude der BF EA installiert ist. Seit jeher ist eine personelle, technische und organisatorische Zusammenarbeit zwischen Leitstelle und Berufsfeuerwehr vorhanden. Die Leitstelle ist mit gemäßigtem baulichem Aufwand technisch erweiterbar. Auch ein Neubau auf dem Gelände der BF EA wäre ohne weiteres möglich. Was aber fehlt sind Rahmenbedingungen welche der Freistaat vorgeben muss. Dies wäre z.B. wie hoch ist der Personalbedarf, wie soll die Führungsstruktur aussehen (Leitungsebene, Verwaltung, Technik, Versorgung usw.) hier gibt es noch viele Fragen welche in einer Rahmenrichtlinie des Freistaates verankert werden sollten.

 

Zu 3.:

Grundsätzlich kann für den Leitstellenbereich Westthüringen der Sitz der Leitstelle auch nur in Westthüringen sein. Infrage kommt nur der Standort Eisenach. Dies sehen natürlich die anderen Gebietskörperschaften für ihre Leitstellen genauso. Nach Schätzungen des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden für diese Leitstelle 60 bis 80 hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen. Dies bringt eine hohe Attraktivität mit sich und zieht natürlich auch externe Unternehmen nach (IT- Wartung, Softwarepflege, Gebäudeunterhaltung usw.) Wie diese Standortfrage gelöst werden soll ist noch nicht geklärt. Grundsätzlich ist der Prozess der Leitstelleneustrukturierung noch ganz am Anfang. Laut Vorgabe der Zeitachse TMIK werden 5 bis 8 Jahre vergehen bis eine neue Großleitstelle vollumfänglich arbeitsfähig ist. Dies sind Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern. Als kreisfreie Stadt hat Eisenach die Pflichtaufgabe eine Zentrale Leitstelle vorzuhalten diese Aufgabe ist momentan mittels Zweckvereinbarung an den WAK übertragen. Nach erfolgter Fusion und momentaner Gesetzesslage entfällt diese Pflichtaufgabe. Das EA diese Aufgabe übernehmen kann müsste dann mit dem Freistaat und dem Kreis auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.