Betreff
Einwohneranfrage - Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Vorlage
EAF-0205/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Zu welchem Zeitpunkt/Datum legte die ehemalige Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ihr Amt nieder?

 

2.       Warum gibt es seit dem Ausscheiden von Frau Braun keinen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, wie es in der Hauptsatzung ausgewiesen ist?

 

3.       Welche Initiativen ergriff die Oberbürgermeisterin zu Neubesetzung dieser Stelle?

 

4.       Wann wird die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erneut durch die Oberbürgermeisterin und den Stadtrat berufen?

 

5.       Welche Interessen der Menschen mit Behinderungen wurden durch den Sozialdezernenten in der Zeit der Übernahme dieser Aufgabe in den Ausschüssen/dem Stadtrat wahrgenommen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Beauftragte für Menschen mit der Behinderungen, Frau Braun, hat zum 31.12.2017 ihr Ehrenamt niedergelegt.

 

Zu 2.

Der Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, Herr Ingo Wachtmeister, wurde von der Oberbürgermeisterin kommissarisch mit den Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in einem 1. Schritt bis 31.08.2018 beauftragt und seitdem immer wieder verlängert.

 

Zu 3.

Ich entschied mich auf Grund der Fülle der Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderung dafür, diesen hauptamtlich zu besetzen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 die 20. Änderungssatzung der Hauptsatzung mit der Formulierung geändert, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderung hauptamtlich eingesetzt wird.

Daraufhin erfolgte zeitnah die hausinterne Ausschreibung der Stelle. Die Gespräche ergaben keinen geeigneten Bewerber.

Die Stelle wurde mit Datum vom 26.04.2019 mit geänderten Rahmenbedingungen erneut hausintern ausgeschrieben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 4.

Der kommissarisch eingesetzte Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat folgende Aufgaben wahrgenommen:

·         Geschäftsführung des Beirates für Menschen mit Behinderung

·         Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates und der Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung

·         Zusammenarbeit mit Behörden, freien Trägern, Selbsthilfegruppen und Verbänden

·         individuelle und allgemeine Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen (Einzelberatungen)

·         Ansprechpartner für alle Behindertengruppen

·         Abstimmung von Teilplanungen unterschiedlicher Träger

·         Mitwirkung bei der Maßnahmen- und Angebotsplanung der Behindertenhilfe

·         Mitwirkung an Flächen- und Bauplanungen sowie Entwicklungsplanungen (z. B. Lärmaktionsplan, Regionalplan

·         Öffentlichkeitsarbeit