II.
Fragestellung
1.
Zu
welchem Zeitpunkt/Datum legte die ehemalige Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen ihr Amt nieder?
2.
Warum
gibt es seit dem Ausscheiden von Frau Braun keinen Beauftragten für Menschen
mit Behinderungen, wie es in der Hauptsatzung ausgewiesen ist?
3.
Welche
Initiativen ergriff die Oberbürgermeisterin zu Neubesetzung dieser Stelle?
4.
Wann
wird die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erneut durch
die Oberbürgermeisterin und den Stadtrat berufen?
5.
Welche
Interessen der Menschen mit Behinderungen wurden durch den Sozialdezernenten in
der Zeit der Übernahme dieser Aufgabe in den Ausschüssen/dem Stadtrat
wahrgenommen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die Beauftragte für
Menschen mit der Behinderungen, Frau Braun, hat zum 31.12.2017 ihr Ehrenamt
niedergelegt.
Zu 2.
Der Dezernent für
Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, Herr Ingo Wachtmeister, wurde von der
Oberbürgermeisterin kommissarisch mit den Aufgaben des Beauftragten für
Menschen mit Behinderungen in einem 1. Schritt bis 31.08.2018 beauftragt und
seitdem immer wieder verlängert.
Zu 3.
Ich entschied mich
auf Grund der Fülle der Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderung
dafür, diesen hauptamtlich zu besetzen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
11.12.2018 die 20. Änderungssatzung der Hauptsatzung mit der Formulierung
geändert, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderung hauptamtlich
eingesetzt wird.
Daraufhin erfolgte
zeitnah die hausinterne Ausschreibung der Stelle. Die Gespräche ergaben keinen
geeigneten Bewerber.
Die Stelle wurde mit
Datum vom 26.04.2019 mit geänderten Rahmenbedingungen erneut hausintern
ausgeschrieben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 4.
Der kommissarisch
eingesetzte Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat folgende Aufgaben
wahrgenommen:
·
Geschäftsführung
des Beirates für Menschen mit Behinderung
·
Teilnahme
an den Sitzungen des Stadtrates und der Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen
mit Behinderung
·
Zusammenarbeit
mit Behörden, freien Trägern, Selbsthilfegruppen und Verbänden
·
individuelle
und allgemeine Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
(Einzelberatungen)
·
Ansprechpartner
für alle Behindertengruppen
·
Abstimmung
von Teilplanungen unterschiedlicher Träger
·
Mitwirkung
bei der Maßnahmen- und Angebotsplanung der Behindertenhilfe
·
Mitwirkung
an Flächen- und Bauplanungen sowie Entwicklungsplanungen (z. B.
Lärmaktionsplan, Regionalplan
· Öffentlichkeitsarbeit