Betreff
Einwohneranfrage - Sozialwohnungen in der Kapellenstraße
Vorlage
EAF-0211/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche gesetzlichen Vorschriften wurden hinsichtlich Baugesetz, Denkmalschutzgesetz (Flächendenkmalschutz/Ensembleschutz) und die geltenden Satzungen (Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Südstadt) durch Ausnahmegenehmigungen bei diesem Bauvorhaben außer Kraft gesetzt?

 

2.      Ist es nicht Aufgabe der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die Bauausführung entsprechend der rechtsgültigen Baugenehmigung zu überprüfen?

(Siehe Antwort der Verwaltung vom 9. April 2019)

 

3.      Wer hat die Kriterien für die Vergabe der Sozialwohnungen erarbeitet?

 

4.      Wie wurde der Aufsichtsrat im Vorfeld in alle Entscheidungen eingebunden?

 

5.      Entscheidet der Aufsichtsrat maßgeblich mit über die Vergabe der Wohnungen, damit notwendige Transparenz und Kontrolle gegeben sind und somit der Missbrauch unmöglich wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Fragen 1 und 2 betreffen weiterhin den übertragenen Wirkungskreis.

 

 

Zu 3.

Die Kriterien wurden durch die Geschäftsführung in Anlehnung an die Vorschriften des Wohnungsbindungsrechtes erarbeitet.

 

Zu 4.

Der Aufsichtsrat wurde vorab durch die Geschäftsführung informiert.

 

Zu 5.

Die Vergabe von Wohnungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung.