Betreff
Bildung Gestaltungsbeirat "Friedhöfe der Stadt Eisenach"
Vorlage
1362-BR/2019
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat am 12.03.2019 die Berufung eines Gestaltungsbeirats „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ bis zum 31. Mai 2019 durch die Oberbürgermeisterin beschlossen.

 

Gemäß der Kommentierung zum § 26 ThürKO (Uckl/Hauth/Hoffmann) kann der Stadtrat weitere Gremien bilden. Dabei ist der Stadtrat frei in seiner Entscheidung über die Thematik, die Zusammensetzung, den Geschäftsgang, usw.

Ein Beirat ist ein beratendes Gremium und besitzt ausschließlich eine Beratungs- und Empfehlungsfunktion und keine Entscheidungsbefugnisse. Beiräte sind zum einen gesetzlich bzw. in der Hauptsatzung geregelt und zum anderen gibt es Beiräte auf freiwilliger Basis.

 

Die Stadt Eisenach hat auf freiwilliger Basis bisher nur einen Beirat – den Kulturbeirat. Die Regelungen zu den Aufgaben, Mitgliedern, usw. sind durch Satzung geregelt.

Diese Verfahrensweise sollte auch für weitere zu bildende Beiräte angewendet werden.

 

Aktuell wird analog der Kulturbeiratssatzung eine Satzung für den Gestaltungsbereit „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ erarbeitet. Dieser wird Anfang Juni dem Landesverwaltungsamt zur Vorprüfung vorgelegt. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, die Satzung im September 2019 dem Stadtrat zur Einbringung und im Oktober 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Aufgrund des Beschlusses vom März gab es bereits Interessenbekundungen einzelner Personen. Diese wurden über das angestrebte Verfahren in Kenntnis gesetzt.