Betreff
Fortgeltung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0003-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 17.07.2014, zuletzt geändert am 11.12.2018, soll bis zum Inkrafttreten einer neuer Geschäftsordnung fortgelten.


II. Begründung:

 

Die Geschäftsordnung ist internes Recht der jeweiligen Gemeindevertretung. Da sie Ausdruck der Selbstorganisation und Willensbildung der jeweiligen Gemeindevertretung ist, endet die Gültigkeit der Geschäftsordnung mit Beginn der neuen Wahlperiode.

 

Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung zunächst fortgelten zu lassen und die Zeit bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates zu nutzen, um sich gemeinsam im Rahmen einer Ältestenratssitzung ausführlich über erforderliche und gewollte Änderungen zu verständigen. Es wird einen Vorschlag zur Veränderung der Ausschussgrößen geben, um der Spiegelbildlichkeit im Stadtrat Rechnung zu tragen. Weiterhin sollen auch die erforderlichen Regelungen zur Einführung der digitalen Ratsarbeit sowie zur Einführung der Live-Übertragung der Stadtratssitzungen im Internet aufgenommen werden, sofern die hierzu erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.

 

Es ist daher sinnvoll, das vorübergehende Fortgelten der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Auf diese Weise würde der Zeitraum bis zum Beschluss des Stadtrates über eine neue Geschäftsordnung nicht regelungsfrei sein.