Betreff
Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0005-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates 
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (AFD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

2.      Die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates     
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

3.      Die Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

4.      Die Besetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates        
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

5.      Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates           
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)


II. Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 ThürKO bildet der Stadtrat gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach und § 26 Abs. 1 Buchstabe a), b), d) und e) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach folgende beschließende Ausschüsse:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus der Oberbürgermeisterin und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern,

·         Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport, bestehend aus der Oberbürgermeisterin und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern,

·         Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus, bestehend aus der Oberbürgermeisterin und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern,

·         Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen, bestehend aus der Oberbürgermeisterin und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern.

 

Deren Zuständigkeiten sind in den §§ 27, 28, 31 und 32 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach geregelt.

 

Weiterhin wird gem. der §§ 26 Abs. 2 und 33 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach der Rechnungsprüfungsausschuss als vorberatender Ausschuss gebildet. Dieser besteht aus der Oberbürgermeisterin und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern. Die Zuständigkeiten des Ausschusses sind im § 33 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Eisenach sowie in den §§ 2 und 3 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Eisenach geregelt.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO ist das Berechnungsverfahren in der Hauptsatzung zu regeln. Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Damit erhält in den mit 6 Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschüssen die DIE LINKE-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die CDU-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die SPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die AfD-Stadtratsfraktion 1 Sitz, die B90/Die Grünen-Stadtratsfraktion 1 Sitz und die NPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz.

 

Nach § 27 Abs. 2 ThürKO sind die auf diese Fraktionen entfallenden Sitze gemäß deren bindenden Vorschlag durch Beschluss des Stadtrates mit Stadtratsmitgliedern zu besetzen. Die Fraktionen können auch solche Mitglieder des Stadtrates vorschlagen, die nicht ihrer Fraktion angehören.

 

Die Wahl des jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Ausschuss erfolgt nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 ThürKO in der jeweils ersten Ausschusssitzung. Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss hat die Oberbürgermeisterin inne, im Falle ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter (§ 32 ThürKO), der Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss hat (§ 26 Abs. 1 ThürKO).

 

Sofern sich durch Änderungen in der Geschäftsordnung die Ausschussgrößen ändern sollten, ist eine Nachbesetzung der Ausschüsse jederzeit möglich.