Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Neuer Busfahrplan - Nachteile für Eisenacher Ortsteile
Vorlage
AF-0001/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie wird die geschilderte Fahrplanänderung begründet?

2.      Ist es möglich, im Sinne dieser Bürgerin und anderer Betroffener den Fahrplan nochmals zu ändern?

3.      Hat die Oberbürgermeisterin der Bürgerin auf Ihr Schreiben v. 4.5.2019 geantwortet? Wenn Ja, was? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Alle Fahrplan- und Linienänderungen basieren auf den Festlegungen des geltenden Nahverkehrsplanes.

 

Zu. 2.:

Die VUW prüft derzeit, ob und welche Änderungen im Rahmen des geltenden Nahverkehrsplanes gegebenenfalls noch erforderlich und wirtschaftlich darstellbar sind.

 

Zu 3.:

Der Bürgerin wurde selbstverständlich auf ihr Schreiben geantwortet. Der konkrete Wortlaut des Postverkehrs ist jedoch nicht durch das Auskunftsrecht des Stadtrates gedeckt.