Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Sitzungsprotokolle des Ausländerbeirates
Vorlage
AF-0003/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Können die Protokolle postalisch verschickt werden? Wenn Ja, bitte übersenden! Wenn Nein, warum nicht?

2.      Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Fraktionsvorsitzender die Sitzungsprotokolle eines städtischen Gremiums auf Nachfrage nicht erhalten?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Gemäß § 10 Abs. 10 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach tagt der Ausländerbeirat nichtöffentlich. Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen der Gremien können, wie die nichtöffentlichen Niederschriften des Stadtrates und der Ausschüsse, nur in der Verwaltung eingesehen werden. Die Möglichkeit der Übersendung von Abschriften der Niederschriften ist gemäß § 42 Abs. 2 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nur auf öffentliche Sitzungen beschränkt. § 10 Abs. 10 S. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach i.V.m. § 42 Abs. 3 ThürKO bildet die Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in die nichtöffentlichen Sitzungsniederschriften.