Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Gemeinschaftsunterkunft Heinrichstraße
Vorlage
AF-0006/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Ursachen haben die unterschiedlichen Aussagen zu den Kosten „Herrichtung der Baufreiheit“ im Februar und im März?

(Wie hoch waren aufgrund der unterschiedlichen Angaben die tatsächlichen „Herrichtungskosten“ – Differenz zwischen der Antwort Februar und der Antwort März: 92.633,26 €?)

2.      In welchem Zusammenhang steht der Kauf/die Ersteigerung von Unterbringungscontainern in Höhe von 92.633, 26 € mit der zweckgebundenen Planung und Herrichtung der Baufreiheit für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Höhe von 404.839,15 €?

3.      Wie viel Container wurden zu welchen Kosten ersteigert, wie viele zu welchen Kosten angemietet?

4.      Wo befinden sich die angemieteten/ersteigerten Container bzw. welchem Verwendungszweck wurden sie zugeführt?

5.      Auf welcher Gesamtbausumme basieren die Planungskosten in Höhe von 261.025,93 € für den Bau der geplanten Gemeinschaftsunterkunft / welche Leistungsphasen wurden vergeben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Vor Beantwortung der Einzelfragen folgende kurze grundsätzliche Erklärung zur Herangehensweise bei der Beantragung zur Rückerstattung der Herrichtungskosten für die Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge in 99817 Eisenach, Heinrichstraße 11:

 

1.       Die Stadt Eisenach hat alle im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen angefallenen Kosten gegenüber dem Land geltend gemacht.

2.       Zwischenzeitlich hat das Land unseren Antrag pauschal anerkannt. Die Unterlagen befinden sich weiterhin in der Prüfung und das detaillierte Ergebnis steht noch aus, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand sagen kann, ob die beantragten Mittel in voller Höhe rückerstattet werden.

 

Zu 1.:

In der Beantwortung der Anfrage AF-0439/2019 aus der Stadtratssitzung am 05.02.2019wurden die Kosten “Herrichtung der Baufreiheit“ einschl. Containerkosten und einschl. der hausintern geltend gemachten Kosten mit einem Gesamtbetrag von 143.813,22 € angegeben.

In der Beantwortung der Nachfrage zu o.g. Anfrage im März 2019 wurden die reinen Herrichtungskosten i. H. v. 51.179,96 € angegeben.

Der Differenzbetrag zwischen den beiden Varianten beläuft sich auf 92.633,26 €. Dieser Betrag ergibt sich nicht allein aus Containerkosten, sondern aus der Summe Containerkosten = 56.097,16 €, zzgl. der hausintern geltend gemachten Kosten (ohne reine Herrichtungskosten!) = 36.536,10 €.

 

Zu 2.:

Es ist noch einmal hervorzuheben, dass sich die Containerkosten auf insgesamt 56.097,16 € belaufen.

In der Situation Ende 2015 war die Dimension des weiteren Zustromes von Flüchtlingen nicht absehbar. Es wurde seinerzeit ein überwältigender Flüchtlingszustrom prognostiziert, sodass zu diesem Zeitpunkt insbesondere die Ersteigerung der Container für die Unterbringung der Flüchtlinge absolut gerechtfertigt und begründet war.

Die Containerbeschaffung (Kauf/Ersteigerung/Miete) machte sich erforderlich, weil in den Containern die Gemeinschaftsbereiche, wie Gruppenräume 1-6 (1x Gebetsraum, 3x TV + Radio, 1x Kinderspielzimmer und 1x Nähraum), WC‘s mit Geschlechtertrennung, soziale Betreuung mit zugeordneter Teeküche und WC-Personal für Männer und Frauen sowie die Funktion Abstellen/Lager mit angegliederter Teeküche für die angrenzenden Gruppenräume unterzubringen waren.

Die Größe der Halle wurde auf 48 x 33 m begrenzt, sodass unter Einhaltung der GUSVO die Gemeinschaftsbereiche, wie zuvor beschrieben, extern (aus der Halle ausgegliedert) in Containern unterzubringen waren.

Beim Land Thüringen haben wir alle Kosten, einschl. Containerkosten und die hausintern geltend gemachten Kosten beantragt. Diese Gesamtkosten werden geprüft. Es obliegt dem Land zu entscheiden, ob alle beantragten Kosten erstattet werden.

An dieser Stelle sei einmal erwähnt und hervorgehoben, dass andere Gebietskörperschaften in unvergleichbar größerer Anzahl und dementsprechend zu wesentlich höheren Mietbeträgen Container anmieteten und quasi für nicht absehbare, geschweige zu beziffernde Flüchtlingszahlen vorhielten.

 

Zu 3.:

3.1 Container ersteigert/gekauft: 5 Stck. zu einem Gesamtbetrag von 5.300,00 €;

hinzu kommen Kosten für Antransport, Reparatur, Aufstellung, Unterhaltung u.a. i. H. v. 12.779,04 €

Somit belaufen sich die Gesamtkosten für diese Container auf 18.079,04 €.

 

3.2 Container angemietet: 2 St. 6-er Anlagen + 1 St. Sanitärcontainer (Gesamtmiete: 36.533,00 €)

Für die temporäre Anmietung von Containern für umgelagertes Baumaterial entstanden weitere Kosten i. H. v. 1.485,12 €.

Die Gesamtkosten für angemietete Container betragen: 38.018,12 €.

 

Somit haben wir insgesamt Containerkosten (Summe aus Gesamtkosten 3.1 u. 3.2) von 56.097,16 €.

Addiert man hierzu die Kosten aus den hausintern geltend gemachten Kosten (ohne die reinen Herrichtungskosten) i. H. v. 36.536,10 €, so kommt man in Summe auf 92.633,26 €

(= Differenz zwischen den für Februar und März angegebenen Beträgen!).

 

Zu 4.:

4.1 Angaben zu den 5 St. ersteigerten/gekauften Containern

3 St. davon sind in der Schlachthofstraße (auf dem Grundstück neben der Kita “Spatzennest“) aufgestellt und dienen als Lager für Einrichtungsgegenstände für Flüchtlinge, wie Bettgestelle, Stühle, Kleiderschränke etc. Diese Container sind voll ausgelastet.

Zwei weitere Container wurden auf den Bauhof verbracht. Es handelte sich um einen Büro- und einen Sanitärcontainer. Ihr Zustand ist generell als sehr schlecht zu bezeichnen.

Ein Bürocontainer soll von Mitarbeitern des Bauhofes etwas aufgearbeitet und zu Lagerzwecken genutzt werden. Für den Sanitärcontainer gibt es vorerst keine Verwendung.

 

4.2 Angaben zu den angemieteten Containern

Die angemieteten Wohncontainer (2 St. 6-er Anlagen + 1 St. Sanitärcontainer) befinden sich beim Vermieter, Warrlich Container. Sie wurden nicht benötigt und sind nach Ablauf der Mietbindung wieder im Eigentum des Vermieters.

Die temporär zur Verfügung gestellten Container für umzulagerndes Baumaterial gehören dem Umwelt Service Wartburg.

 

Zu 5.:

Die Schätzkosten vom Architekturbüro Lehrmann & Partner für die Gesamtbausumme beliefen sich zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Bauvorhaben auf 2,5 Mio. €.

Pauschal zu sagen, dass die Gesamtplanungskosten auf dieser Bausumme basieren ist sicher nicht ganz korrekt.

Hierzu ist anzumerken, dass sich die Gesamtplanungskosten i. H. v. 261.025,93 € zusammensetzen aus:

-          Architektenkosten, einschl. Kosten für Statik, Brand-u.

Wärmeschutz (Büro Lehrmann & Partner)                                                        220.392,82 €

-          Kosten Fachplaner – Technische Planung                                                            24.067,87 €

(Büro Greifendorf)                                                                           -----------------

                                   Zwischensumme Architekt + Fachplaner:     244.460,69 €

                                                                                                          -----------------

-          Weitere Planungskosten                                                                                             16.565,24 €

(2x Vermesser, Baugrunduntersuchung, Prüfstatik,

Wasserspiegellagenberechnung zum Hochwasserschutz)                          -----------------

 

                                                                              Gesamtplanungskosten:             261.025,93 €

 

Es wurden folgende Leistungsphasen vergeben:

1.       Architekt:                           Lph. 1 – 8, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 1 - 5

2.       Statiker:                              Lph. 1 – 6, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 1 - 6

3.       Technische Planung:     Lph. 2 + 3, davon erbracht und abgerechnet: Lph. 2 + 3

 

Über die vergebenen, jedoch nicht abgerechneten Leistungsphasen wurde mit dem Architektur- u. Ingenieurbüro Lehrmann & Partner dahingehend Einvernehmen erzielt, dass es keine weiteren finanziellen Forderungen, etwa wegen Gewinnausfall oder dgl. erhebt. Die vertraglichen Beziehungen sind mit den beglichenen Schlussrechnungen unwiderruflich abgeschlossen. Es entstehen keine weiteren Folgekosten.