Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0007/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum wurde der Beschluss des Stadtrates auf Vorlage des B-Planes wegen „Unzulässigkeit“ bisher nicht „kassiert“?

 

2.      Warum wurde der bestehende Beschluss des Stadtrates auf Vorlage des B-Planes nicht umgesetzt?

 

3.      Wann ist mit der Vorlage eines in allen Belangen konfliktfreien B-Planes zu rechnen?

 

4.      In welcher Form fand/findet das vom Investor zu bauende Parkhaus Niederschlag im VEP/Parkraumkonzept der Stadt Eisenach?

 

5.      Wird nach Fertigstellung des FMZ / EKZ auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung vom 22.12.2016 mit dem Bau des Hotels/der Veranstaltungshalle begonnen, die Bestandteil des B-Planes sind?

(Diese Frage ist durch die Oberbürgermeisterin zu beantworten, da der Stadtrat Herr des gesamten Verfahrens ist bzw. sein sollte.)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Beschluss ist nicht rechtswidrig, sondern er löst nur keine Rechtsfolge aus und ist insoweit unverbindlich. Nach § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches besteht kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes; ein Anspruch darf und kann somit auch nicht durch Vertrag, Gremienbeschluss o. ä. begründet werden.

 

zu 2.

Die erste Sitzung im 3 Quartal findet voraussichtlich am 10. September statt. Ob hier eine Planauslegung beschlossen werden kann, ist derzeitig nicht absehbar, da die vorliegenden Lärmgutachten behördlich bislang nicht vorgeprüft sind.

 

zu 3.

Die Vorlage des Planentwurfes soll im Kalenderjahr 2019 erfolgen.

 

zu 4.

Das vom Investor zu bauende Parkhaus ist in Lage, Anbindung und Kapazität hinreichend lange bekannt, so dass es im VEP und im Parkraumkonzept der Stadt Eisenach vollumfänglich berücksichtigt werden kann. Zu den Bearbeitungsständen wird dem Stadtrat regelmäßig berichtet.

 

zu 5.

Ja, so ist es die Absicht des Bauherren.