Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Verkehrsentwicklungsplan
Vorlage
AF-0008/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welchen Titel/Inhalt hat das Leitbild zum VEP?

2.      Welche Ergebnisse ergab die umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere zur Leitbildentwicklung?

3.      Wann wird der Stadtrat den von der Oberbürgermeisterin 2018 („in Kürze“) genannten „stadtentwicklungspolitischen Beschluss für die Ausrichtung des Leitbildes“ fassen?

4.      Wird entgegen des Beschlusses des Stadtrates (Ende 2018) und entgegen der Zusagen der Oberbürgermeisterin, im ersten Quartal 2019 das VEP-Basispaket beschließen zu lassen, dieses im 2. Quartal 2019 realisiert? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

5.      Wurde mit der Überarbeitung des Parkraumkonzeptes, wie in der Berichtsvorlage vom Dezember 2018 dargestellt, unmittelbar in 2019 begonnen? (Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.         Der Titel lautet: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Eisenach 2035.
Das verkehrliche Leitbild finden Sie im Ratsinformationssystem unter der Vorlage 1172-StR/2018 in einer Kurzversion (10 Leitthesen) und einem dazugehörigen Erläuterungsbericht (9 Seiten) oder im Internet unter: https://www.eisenach.de/leben/verkehr-mobilitaet/verkehrsentwicklungsplan .

2.         Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum VEP-Leitbild, wurden in den unter Punkt 1 stehenden Dokumenten zusammengefasst.

3.         Der Stadtrat hat sich zuletzt am 11.12.2018 mit dem Thema beschäftigt und das Leitbild beschlossen.

4.         Mithilfe des Leitbildes und der umfangreichen Hinweise aus der Bevölkerung, wird aktuell ein verkehrliches Zielnetz für die verschiedenen Verkehrsarten abgestimmt und Maßnahmen werden daraus entwickelt. Sobald diese Maßnahmen nach einer umfangreichen Abstimmung intern und auch extern - z. B. für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - genauer definiert sind, wird in einer Öffentlichkeitveranstaltung wieder über die dann konkreteren Maßnahmevorschläge informiert. Der Verkehrsentwicklungsplan („Basispaket“) wird sodann abgeschlossen und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Der bislang eingetretene zeitliche Verzug begründet sich insbesondere aus der umfänglichen Leitbilddiskussion.

5.         Das Parkraumkonzept wurde, wie angekündigt, im Dezember 2018 beauftragt. Aktuell werden dazu Bestandserfassungen und Parkraumbegehungen durchgeführt. Sobald Handlungsansätze für das Parkraumkonzept definiert sind, wird der Stadtrat in bewährter Form informiert.