Betreff
Wahl des von der Stadt Eisenach zu entsendenden Mitgliedes in die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Vorlage
0007-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

Herrn/Frau ......................................................

zum Mitglied und

 

Herrn/Frau ......................................................

zum stellvertretenden Mitglied

der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.


II. Begründung:

 

Entsprechend Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) in Verbindung mit der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwestthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft nach der Kommunalwahl neu zu organisieren.

 

Die Zusammensetzung der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen ergibt sich aus § 15 ThürLPIG (siehe Anlage 1).  Eisenach entsendet gemäß § 15 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) als kreisfreie Stadt bei einer Einwohnerzahl bis 80.000 zwei Mitglieder in die Planungsversammlung.

 

Mit der Kommunalwahl 2019 wurden die Stadtratsmitglieder des Stadtrates der Stadt Eisenach neu gewählt. Insoweit bezieht sich die Neuorganisation der Planungsversammlung nur auf die „übrigen (gekorenen)“ Mitglieder und ihre Stellvertreter. Die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt Eisenach ist gemäß § 15 Abs. 3 S. 2 ThürLPIG geborenes Mitglied und wird im Verhinderungsfall durch ihren Stellvertreter im Amt vertreten. Die übrigen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte bzw. Landkreise gemäß § 15 Abs. 3 S. 3 ThürLPlG für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode gewählt.

 

Das übrige Mitglied und dessen Stellvertreter sind demzufolge aus der Mitte des Stadtrates zu wählen.

 

Das Vorschlagsrecht steht der DIE LINKE-Stadtratsfraktion zu.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Übersicht der neuen Zusammensetzung der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen

Anlage 2 – Thüringer Landesplanungsgesetz

Anlage 3 – Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen