I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach wählt:
Herrn/Frau
......................................................
zum Mitglied und
Herrn/Frau
......................................................
zum stellvertretenden
Mitglied
der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.
II.
Begründung:
Entsprechend
Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) in Verbindung mit der Satzung der
Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwestthüringen ist die Regionale
Planungsgemeinschaft nach der Kommunalwahl neu zu organisieren.
Die Zusammensetzung
der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen ergibt sich aus § 15 ThürLPIG
(siehe Anlage 1). Eisenach entsendet
gemäß § 15 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) als kreisfreie
Stadt bei einer Einwohnerzahl bis 80.000 zwei Mitglieder in die
Planungsversammlung.
Mit der Kommunalwahl
2019 wurden die Stadtratsmitglieder des Stadtrates der Stadt Eisenach neu
gewählt. Insoweit bezieht sich die Neuorganisation der Planungsversammlung nur
auf die „übrigen (gekorenen)“ Mitglieder und ihre Stellvertreter. Die
Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt Eisenach ist gemäß § 15 Abs. 3 S. 2
ThürLPIG geborenes Mitglied und wird im Verhinderungsfall durch ihren
Stellvertreter im Amt vertreten. Die übrigen Mitglieder und ihre Stellvertreter
werden von den Vertretungen der kreisfreien Städte bzw. Landkreise gemäß § 15
Abs. 3 S. 3 ThürLPlG für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode gewählt.
Das übrige Mitglied
und dessen Stellvertreter sind demzufolge aus der Mitte des Stadtrates zu
wählen.
Das Vorschlagsrecht steht der DIE LINKE-Stadtratsfraktion zu.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Übersicht
der neuen Zusammensetzung der Planungsversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Anlage 2 – Thüringer
Landesplanungsgesetz
Anlage 3 – Satzung
der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen