Betreff
SuedLink - Stellungnahme der Stadt Eisenach zu den Unterlagen nach § 8 NABEG
Vorlage
0011-BR/2019
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Bundesfachplanungsverfahren zur Ermittlung des Trassenkorridors für die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindung (HGÜ-Verbindung) SuedLink befindet sich im letzten Verfahrensabschnitt, bevor mit dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der grundstücksscharfe Verlauf der Trasse bestimmt wird. 

 

Die  HGÜ-Verbindung SuedLink soll neben der Funktion, den an den windstarken Standorten im norddeutschen Küstenraum produzierten Strom in die Industrie- und Ballungszentren im Westen und Süden Deutschlands zu transportieren, als ein sog. Project of common interest (kurz: PCIs - Vorhaben von gemeinsamem Interesse) zur Versorgungs­sicherheit in der Europäischen Union beitragen und als E-Highway (europäische Stromautobahn) in den europäischen Strommarkt eingebunden sein.

 

Nach der Festlegung des Untersuchungsrahmens gemäß § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ende 2017 durch die Bundesnetzagentur, als Genehmigungsbehörde im Bundesfachplanungsverfahren, haben die Vorhabenträger der SuedLink-Trasse, die TenneT TSO GmbH und TransNetBW GmbH, die Unterlagen nach § 8 NABEG erstellt und im 1. Quartal 2019 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen enthalten detaillierte Untersuchungen zur Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorschlagskorridors und der in Frage kommenden Alternativen. Gemäß der Unterlagen verläuft der Vorschlagskorridor der Vorhabenträger nicht mehr durch das Gebiet der Stadt Eisenach, sondern zunächst westlich durch Niedersachsen und Hessen, bevor er südwestlich von Eisenach wieder weiter östlich durch den Wartburgkreis verläuft. Die Stadt Eisenach ist durch die Trassenkorridorsegmente Nr. 77 und 166 eines alternativen Trassenkorridors betroffen. 

 

Die Unterlagen nach § 8 NABEG für die Vorhaben 3 und 4 im Abschnitt C zwischen Bad Gandersheim/Seesen und Gerstungen lagen vom 08.04.2019 bis einschließlich 07.05.2019 öffentlich aus (§ 9 Abs. 3 S. 1 NABEG). Die Behördenbeteiligung nach § 9 Abs. 2 NABEG fand vom 08.04.2019 bis 07.06.2019 statt.

 

Die Stellungnahme der Stadt Eisenach im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde federführend durch die Abt. Stadtplanung erarbeitet und fristgerecht am 05.06.2019 per Post und am 06.06.2019 per Mail an die die Bundesnetzagentur versendet. Die Stellungnahme bezieht sich auf die Vorhaben 3 und 4, da diese im Abschnitt C noch räumlich deckungsgleich als Stammstrecke verlaufen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Stellungnahme der Stadt Eisenach (einschließlich Anlagen) zum Vorhaben SuedLink vom 04.06.2019

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.