Sachverhalt:
Das
Bundesfachplanungsverfahren zur Ermittlung des Trassenkorridors für die
Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindung (HGÜ-Verbindung) SuedLink
befindet sich im letzten Verfahrensabschnitt, bevor mit dem nachfolgenden
Planfeststellungsverfahren der grundstücksscharfe Verlauf der Trasse bestimmt
wird.
Die HGÜ-Verbindung SuedLink soll neben der Funktion,
den an den windstarken Standorten im norddeutschen Küstenraum produzierten
Strom in die Industrie- und Ballungszentren im Westen und Süden Deutschlands zu
transportieren, als ein sog. Project of common interest (kurz: PCIs - Vorhaben
von gemeinsamem Interesse) zur Versorgungssicherheit in der Europäischen Union
beitragen und als E-Highway (europäische Stromautobahn) in den europäischen
Strommarkt eingebunden sein.
Nach der Festlegung
des Untersuchungsrahmens gemäß § 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Übertragungsnetz (NABEG) Ende 2017 durch die Bundesnetzagentur, als
Genehmigungsbehörde im Bundesfachplanungsverfahren, haben die Vorhabenträger
der SuedLink-Trasse, die TenneT TSO GmbH und TransNetBW GmbH, die Unterlagen
nach § 8 NABEG erstellt und im 1. Quartal 2019 bei der Bundesnetzagentur
eingereicht. Die Unterlagen enthalten detaillierte Untersuchungen zur Raum- und
Umweltverträglichkeit des Vorschlagskorridors und der in Frage kommenden
Alternativen. Gemäß der Unterlagen verläuft der Vorschlagskorridor der
Vorhabenträger nicht mehr durch das Gebiet der Stadt Eisenach, sondern zunächst
westlich durch Niedersachsen und Hessen, bevor er südwestlich von Eisenach
wieder weiter östlich durch den Wartburgkreis verläuft. Die Stadt Eisenach ist
durch die Trassenkorridorsegmente Nr. 77 und 166 eines alternativen
Trassenkorridors betroffen.
Die Unterlagen nach
§ 8 NABEG für die Vorhaben 3 und 4 im Abschnitt C zwischen Bad
Gandersheim/Seesen und Gerstungen lagen vom 08.04.2019 bis einschließlich
07.05.2019 öffentlich aus (§ 9 Abs. 3 S. 1 NABEG). Die Behördenbeteiligung nach
§ 9 Abs. 2 NABEG fand vom 08.04.2019 bis 07.06.2019 statt.
Die Stellungnahme
der Stadt Eisenach im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde federführend durch
die Abt. Stadtplanung erarbeitet und fristgerecht am 05.06.2019 per Post und am
06.06.2019 per Mail an die die Bundesnetzagentur versendet. Die Stellungnahme
bezieht sich auf die Vorhaben 3 und 4, da diese im Abschnitt C noch räumlich
deckungsgleich als Stammstrecke verlaufen.
Anlagenverzeichnis
Stellungnahme der
Stadt Eisenach (einschließlich Anlagen) zum Vorhaben SuedLink vom 04.06.2019
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.