Betreff
Stellungnahme zum Gesetz zur Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis
Vorlage
0015-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der als Anlage beigefügten Stellungnahme zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften - Neufassung – wird zugestimmt.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat am 12.03.19 einstimmig den Beschluss zur Zustimmung zum Zukunftsvertrag zur freiwilligen Fusion mit dem Wartburgkreis gefasst. Der Zukunftsvertrag und die entsprechende Auslegungsvereinbarung wurden zwischenzeitlich von der Oberbürgermeisterin und dem Landrat unterzeichnet.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses haben die Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag das erforderliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzentwurf greift die Inhalte des Zukunftsvertrages auf und knüpft am 2018 begonnenen Gesetzgebungsverfahren an, welches jedoch nicht erfolgreich beendet werden konnte.

Da es sich bei der Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis um eine gesetzliche Neugliederungsmaßnahme handelt, ist die Stadt Eisenach als Betroffene anzuhören. Die Anhörungsphase findet vom 03.06.19 bis 05.07.19 statt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Stadt Eisenach aufgefordert, eine Stellungnahme zum Wortlaut des Gesetzentwurfes abzugeben. Diese Stellungnahme soll auf einem Stadtratsbeschluss beruhen.

Mit diesem vorliegenden Stadtratsbeschluss kommt die Stadt Eisenach den Anforderungen im Rahmen der gesetzlichen Anhörungsphase nach.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Stellungnahme

Anlage 2 – Gesetzentwurf