II.
Fragestellung
1. Welche Möglichkeiten sind im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Eisenach vorgesehen, hier eine Änderung herbeizuführen?
2. Sehen Sie zeitnah Möglichkeiten, durch einen entsprechenden Oberflächenausbau der Straße den Erschütterungen durch den Schwerlastverkehr entgegenzuwirken?
(Wenn ja wann und wie? Wenn nein, warum nicht?)
3. Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Anwohner, die Schäden an ihrem Wohneigentum, die aufgrund des Straßenzustandes entstehen, geltend zu machen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Im Zuge der
Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans konnte mit Realisierung der
Ortsumfahrung der Landesstraße L 1016 eine wesentliche Entschärfung der
Verkehrssituation in der Ortslage Stregda erreicht werden. An der aktuellen
Verkehrsführung der Kreisstraße K 3 über die südliche Mühlhäuser Chaussee
und Hauptstraße kann daher kurz- und mittelfristig, insbesondere unter
Berücksichtigung des Zustands der Madelunger Straße keine Veränderung erfolgen.
Der Verkehrsentwicklungsplan wird derzeit überarbeitet und es werden in
diesem Zusammenhang auch alternative Verkehrsführungen betrachtet.
zu 2.
Maßnahmen zur
Verbesserung der Straßenoberfläche sind aufgrund der gegebenen Verhältnisse des
Straßenunterbaus nur sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, wenn ein
grundhafter Ausbau durchgeführt wird. Anzustreben ist in diesem Zusammenhang
die Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme mit einer grundhaften Erneuerung
der Abwasseranlagen durch den TAV. In Anbetracht der finanziellen Situation der
Stadt Eisenach sowie der Tatsache, dass an der vorhandenen Abwasseranlage
bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wird hier
kurzfristig keine Möglichkeit gesehen.
zu 3.
Prinzipiell sind
alle Gebäude durch den Eigentümer den örtlichen Gegebenheiten entsprechend
auszubauen und zu unterhalten. Tatsächlich durch den Straßenzustand entstandene
Schäden müssten im Einzelfall nachgewiesen werden.