hier: Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Herr/Frau ………………
wird als weitere/r Vertreter/in der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG) für die Dauer der laufenden
kommunalen Wahlperiode bestellt.
Als
stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder werden
1.
Herr/Frau ………………… (für den Vertreter kraft Amtes)
und
2.
Herr/Frau …………………
bestellt.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel
mbH bestimmt sich nach § 8 des Gesellschaftsvertrages (GV).
Die
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH hat einen Aufsichtsrat, der sich nach
§ 8 Abs.1 GV aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammensetzt. Jedes
Aufsichtsratsmitglied hat gemäß § 8 Abs. 3 GV einen Stellvertreter.
Die Stadt Eisenach
stellt anteilsmäßig zwei Vertreter im Aufsichtsrat. Der Oberbürgermeister ist
wie die gesetzlichen Vertreter der übrigen Gesellschafter geborenes Mitglied,
so dass der Stadtrat noch ein Mitglied sowie nach § 8 Abs. 3 GV zwei
Stellvertreter zu bestellen hat.
Festlegungen zum
Modus der Bestellung trifft der Gesellschaftsvertrag nicht. Aus dem Grund
erfolgt die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des
Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach wäre das
Mandat von der Fraktion DIE
LINKE zu
besetzen.
Jeweils ein
Stellvertreter ist von der
Fraktion DIE LINKE und von der CDU-Fraktion zu benennen.