Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG),
hier: Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0026-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8113 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Herr/Frau ……………… wird als weitere/r Vertreter/in der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.

 

Als stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder werden

1.      Herr/Frau ………………… (für den Vertreter kraft Amtes) und

2.      Herr/Frau …………………

bestellt.

 


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel mbH bestimmt sich nach § 8 des Gesellschaftsvertrages (GV).

 

Die Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH hat einen Aufsichtsrat, der sich nach § 8 Abs.1 GV aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat gemäß § 8 Abs. 3 GV einen Stellvertreter.

 

Die Stadt Eisenach stellt anteilsmäßig zwei Vertreter im Aufsichtsrat. Der Oberbürgermeister ist wie die gesetzlichen Vertreter der übrigen Gesellschafter geborenes Mitglied, so dass der Stadtrat noch ein Mitglied sowie nach § 8 Abs. 3 GV zwei Stellvertreter zu bestellen hat.

 

Festlegungen zum Modus der Bestellung trifft der Gesellschaftsvertrag nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach wäre das Mandat von der Fraktion DIE LINKE zu besetzen.

 

Jeweils ein Stellvertreter ist von der Fraktion DIE LINKE und von der CDU-Fraktion zu benennen.