Betreff
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Warburgregion mbH (GFG)
hier: Bestellung des städtischen Mitgliedes des Aufsichtsrates
Vorlage
0032-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8114 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Herr/Frau ………………… wird als weitere/r Vertreter/in im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion (GFG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.

 


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der GFG bestimmt sich nach § 9 des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat der GFG besteht gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages aus dem Landrat des Wartburgkreises (Aufsichtsratsvorsitzender) und dem Oberbürgermeister der Stadt Eisenach (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), die sich dauerhaft von einem Beigeordneten vertreten lassen können, und drei weiteren von den Gesellschaftern zu bestellenden Mitgliedern.

 

Auf die Stadt Eisenach entfällt davon gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages ein Aufsichtsratssitz. Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Vorschlagsrecht zur Benennung des Vertreters der Fraktion DIE LINKE zu.