hier: Bestellung des städtischen Mitgliedes des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Herr/Frau …………………
wird als weitere/r Vertreter/in im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Förderung
des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion (GFG) für die Dauer der
laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der GFG bestimmt sich nach § 9 des
Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat
der GFG besteht gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages aus dem
Landrat des Wartburgkreises (Aufsichtsratsvorsitzender) und dem
Oberbürgermeister der Stadt Eisenach (stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender), die sich dauerhaft von einem Beigeordneten
vertreten lassen können, und drei weiteren von den Gesellschaftern zu
bestellenden Mitgliedern.
Auf die Stadt
Eisenach entfällt davon gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages ein
Aufsichtsratssitz. Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung
nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der
Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das
Vorschlagsrecht zur Benennung des Vertreters der Fraktion DIE LINKE zu.