hier: Bestellung der städtischen Vertreter des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herrn/Frau ………………………,
2.
Herrn/Frau ………………………,
3.
Herrn/Frau ………………………,
4.
Herrn/Frau ………………………,
5.
Herrn/Frau ……………………… und
6.
Herrn/Frau ………………………
zu Vertretern der
Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach
mbH (SWG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWG bestimmt sich nach
§ 9 des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 29.08.2011:
Der Aufsichtsrat der SWG besteht gemäß § 9 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist
kraft Amtes stets Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender. Er kann für
die Dauer seiner Amtszeit einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle das
Amt wahrnimmt. Diesen Vertreter kann er jederzeit wieder abberufen.
Gem. § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des
Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt.
Demnach sind
1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,
1 Sitz durch die CDU-Fraktion,
1 Sitz durch die SPD-Fraktion,
1 Sitz durch die AfD-Fraktion,
1 Sitz durch die Fraktion Bündnis 90/ Die
GRÜNEN und
1 Sitz durch die NPD-Fraktion
zu besetzen.