Betreff
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG)
hier: Bestellung der städtischen Vertreter des Aufsichtsrates
Vorlage
0033-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8101 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herrn/Frau ………………………,

2.      Herrn/Frau ………………………,

3.      Herrn/Frau ………………………,

4.      Herrn/Frau ………………………,

5.      Herrn/Frau ……………………… und

6.      Herrn/Frau ………………………

 

zu Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode.

 


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWG bestimmt sich nach
§ 9 des Gesellschaftsvertrages i. d. F. vom 29.08.2011:

 

Der Aufsichtsrat der SWG besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes stets Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender. Er kann für die Dauer seiner Amtszeit einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle das Amt wahrnimmt. Diesen Vertreter kann er jederzeit wieder abberufen.

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt.

 

Demnach sind

 

1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,

1 Sitz durch die CDU-Fraktion,

1 Sitz durch die SPD-Fraktion,

1 Sitz durch die AfD-Fraktion,

1 Sitz durch die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN und

1 Sitz durch die NPD-Fraktion

 

zu besetzen.