Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0034-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8110 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herr/Frau …………………,

2.      Herr/Frau …………………,

3.      Herr/Frau ………………… und

4.      Herr/Frau …………………

werden zu weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.

 


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) bestimmt sich nach § 9 des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat der EWT besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt fünf Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages kraft seines Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender ist.

 

Die Stadt Eisenach entsendet nach § 9 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages vier weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Weitere Festlegungen zum Verfahren der Bestellung bzw. Entsendung trifft die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Demnach sind

 

1 Sitz durch die Fraktion DIE LINKE,

1 Sitz durch die CDU-Fraktion,

1 Sitz durch die SPD-Fraktion und

1 Sitz durch die AfD-Fraktion

 

zu besetzen.