hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau …………………,
3.
Herr/Frau ………………… und
4.
Herr/Frau …………………
werden zu weiteren
städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Eisenach-Wartburgregion Touristik
GmbH (EWT) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
II.
Begründung:
Die Bildung und
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH
(EWT) bestimmt sich nach § 9 des Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat
der EWT besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt fünf
Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 a des
Gesellschaftsvertrages kraft seines Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender
ist.
Die Stadt Eisenach
entsendet nach § 9 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages vier weitere Mitglieder
in den Aufsichtsrat.
Weitere
Festlegungen zum Verfahren der Bestellung bzw. Entsendung trifft die Satzung
nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der weiteren Mitglieder des
Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Demnach sind
1 Sitz durch die
Fraktion DIE LINKE,
1 Sitz durch die
CDU-Fraktion,
1 Sitz durch die
SPD-Fraktion und
1 Sitz durch die
AfD-Fraktion
zu besetzen.