hier: städtische Vertretung im Aufsichtsrat
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und
Sozialwesens in der Wartburgregion GmbH (GFG) wird beauftragt, darauf
hinzuwirken, dass die Entsendung von Herrn/Frau …………………… in den Aufsichtsrat
der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) vollzogen wird.
II.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages
der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) besteht der Aufsichtsrat aus elf
natürlichen Personen.
Nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GKE
hat jeder Gesellschafter (kommunale Seite: GFG) das Recht, vier Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden. Weder die Satzung der GKE noch der entsendenden
Gesellschaft GFG enthalten weitere, detaillierte Modalitäten zur Besetzung des
Aufsichtsrates der GKE.
Um das Stärkeverhältnis der kommunalen Gesellschafter
der GFG (60% WAK, 40% EA) im Aufsichtsrat der GKE zu wahren, entsenden der
Wartburgkreis drei Mitglieder und die Stadt Eisenach ein Mitglied in den
Aufsichtsrat der GKE.
Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die
Satzung nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der
Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Bei einem zu besetzenden Sitz obliegt dabei das
Vorschlagsrecht der Fraktion DIE LINKE.
Die Stadt Eisenach wurde seit Bestehen der GKE (ab
01.04.2002) durch den zuständigen hauptamtlichen Dezernenten vertreten (analog
der Vertretung in den Gremien der Muttergesellschaft GFG).
Um auch künftig die gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO
geforderten gemeindlichen Einflussnahmemöglichkeiten der (mittelbaren)
Gesellschafterin Stadt Eisenach absichern zu können, empfiehlt die Verwaltung
den Dezernenten, Herrn Ingo Wachtmeister in den Aufsichtsrat der GKE zu
entsenden.