Betreff
St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE)
hier: städtische Vertretung im Aufsichtsrat
Vorlage
0035-StR/2019
Aktenzeichen
20.1 / 8121 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion GmbH (GFG) wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Entsendung von Herrn/Frau …………………… in den Aufsichtsrat der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) vollzogen wird.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) besteht der Aufsichtsrat aus elf natürlichen Personen.

 

Nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GKE hat jeder Gesellschafter (kommunale Seite: GFG) das Recht, vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Weder die Satzung der GKE noch der entsendenden Gesellschaft GFG enthalten weitere, detaillierte Modalitäten zur Besetzung des Aufsichtsrates der GKE.

 

Um das Stärkeverhältnis der kommunalen Gesellschafter der GFG (60% WAK, 40% EA) im Aufsichtsrat der GKE zu wahren, entsenden der Wartburgkreis drei Mitglieder und die Stadt Eisenach ein Mitglied in den Aufsichtsrat der GKE.

 

Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Bei einem zu besetzenden Sitz obliegt dabei das Vorschlagsrecht der Fraktion DIE LINKE.

 

Die Stadt Eisenach wurde seit Bestehen der GKE (ab 01.04.2002) durch den zuständigen hauptamtlichen Dezernenten vertreten (analog der Vertretung in den Gremien der Muttergesellschaft GFG).

 

Um auch künftig die gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO geforderten gemeindlichen Einflussnahmemöglichkeiten der (mittelbaren) Gesellschafterin Stadt Eisenach absichern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Dezernenten, Herrn Ingo Wachtmeister in den Aufsichtsrat der GKE zu entsenden.