Betreff
Bebauungsplan Nr. 48 "Erweiterung Pflinzhöck" Stockhausen
hier: Beschluss über den Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Vorlage
0048-StR/2019
Aktenzeichen
61.1/B48/sV
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen (Anlage 1 und 2) mit der Lean.der Grundstücksentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH abzuschließen.

 


II. Begründung:

 

Mit dem Beschluss Nr.: StR/0618/2017 vom 28.11.2017 wurde die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Pflinzhöck“ im Ortsteil Stockhausen beschlossen. Durch den Abschluss des vorliegenden städtebaulichen Vertrages wird die Erstellung des Bebauungsplanes finanziell gesichert.

Nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BauGB schließen die Vertragspartner zur Sicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Planung einen städtebaulichen Vertrag.

Nach § 11 BauGB ist der Abschluss dieses Vertrages zulässig, wenn die Stadt eine Finanzierung nicht vornehmen kann. Eine Inrechnungstellung der Personalkosten bei der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich.

 

Der zum Beschluss vorgelegte städtebauliche Vertrag steht somit im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens der Stadt Eisenach Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen (Anlage 3). Mit dem angestrebten Satzungserlass, am Ende des Bebauungsplanverfahrens, werden die Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes geschaffen. Der städtebauliche Vertrag bildet die materiell- rechtliche Voraussetzung, um das Bebauungsplanverfahren finanzieren zu können.

 

Der Vertrag überträgt die Finanzierung sämtlicher Kosten in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren durch den Vertragspartner. Dazu zählen auch ggf. erforderliche Untersuchungen oder Gutachten.

 

Im Vertragstext wurden unter "§ 5 Haftungsausschluss” Inhalte aufgenommen, die die Stadt in den dort benannten Fällen von Schadensersatzzahlungen befreit.

Die Stadt darf weiterhin das gesicherte Zustandekommen der Satzung mit einem konkret benannten Inhalt innerhalb einer Frist nicht garantieren. Grund hierfür ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, deren Ergebnis offen ist und eine Abwägung (d. h. die Auswertung der eingegangenen Anregungen) nach sich zieht.

 

Der zwischen der Stadt Eisenach und ihrem Vertragspartner, der Lean.der Grundstücksentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, geschäftsansässig: Hauptstraße 90 E, 99820 Hörselberg-Hainich, verhandelte Vertrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und in den Anlagen 1 (Vertragstext) und 2 (Vertragsgebiet) beigefügt.

Nach erfolgter Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch den Stadtrat darf der Vertrag unterzeichnet werden.

 

Weiteres Verfahren:

Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit dem Entwurf, den entsprechenden Planoffenlegungen und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

Der erforderliche Beschluss über den 1. Entwurf des Bebauungsplans sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegt in der heutigen Sitzung vor.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Vertragstext

Anlage 2 - Vertragsgebiet

Anlage 3 - Geltungsbereich Bebauungsplan