I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:
1.
folgende
sechs Mitglieder der Vertretungskörperschaft zu stimmberechtigten Mitgliedern
des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1
Buchstabe a) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach
Mitglied Stellvertreter Partei
Frau/ Herr
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Frau/ Herr
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Frau/ Herr
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Frau/ Herr
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Frau/ Herr
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Frau/ Herr
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2. folgende vier Mitglieder aus dem Bereich
der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern
des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1
Buchstabe b) und c) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach (die
eingegangenen Wahlvorschläge sind Bestandteil der Begründung)
Mitglied Stellvertreter
Frau Stephanie Sawo Herr
Thorsten Junge
Frau Sina Zeilmann Frau Ilka Wolfram
Frau Alena Tittelbach Frau Jana Hering
Frau Manuela Stucke Frau Christiane Sandner
II.
Begründung:
Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb muss dieser Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet werden.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§ 4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom Stadtrat zu wählenden, stimmberechtigten Mitgliedern.
Entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlagen sind sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen.
Entsprechend § 71
Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind Vorschläge der Jugendverbände und der
Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Der § 4 Abs. 3
ThürKJHAG orientiert auf einen untereinander abgestimmten Vorschlag der Träger
der freien Jugendhilfe. Wird ein abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist die
Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden. Andernfalls wählt der
Stadtrat unter Berücksichtigung der eingegangenen Vorschläge, ohne an sie
gebunden zu sein.
Von der Verwaltung
wurden alle in der Stadt Eisenach tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
mit der Bitte um Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des
freien Trägerbereiches angeschrieben (§ 71 Absatz 1 Nr.2 SGB VIII) .
Nach Ende der Vorschlagsfrist gingen bei der Verwaltung abgestimmte Vorschläge der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Stadtjugendring Eisenach e.V. mit je zwei Kandidatenvorschlägen ein. Weitere Einzelvorschläge von freien Trägern erfolgten nicht.
Nach Prüfung der eingereichten Daten ist das passive Wahlrecht der Kandidaten gegeben.
1. Abgestimmter Vorschlag der Liga der Freien
Wohlfahrtspflege im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach
Mitglied |
Stellvertreter |
Frau Stephanie Sawo Assistentin Vorstand DRK KV Eisenach e.V. |
Herr Thorsten Junge Geschäftsführer ASB KV Eisenach e.V. |
Frau Sina Zeilmann Sozialarbeiterin Caritasregion Südthüringen |
Frau Ilka Wolfram Leiterin Offene Jugendarbeit der AWO |
2. Abgestimmter Vorschlag des Stadtjugendringes
Eisenach e.V.
Mitglied |
Stellvertreter |
Frau Alena Tittelbach Referentin Jugendverbandsarbeit beim Stadtjugendring
Eisenach e.V. |
Frau Jana Hering 2. Vorsitzende Fanfarenzug der Wartburgstadt Eisenach e.V. |
Frau Manuela Stucke Mitarbeiterin Kreissportbund
Eisenach e.V. |
Frau Christiane Sandner Koordinatorin für
Sportjugendarbeit im Kreissportbund Eisenach e.V. |
3.
Einzelvorschläge
von freien Trägern
Neben den, über die Liga der Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach, dem Stadtjugendring Eisenach e.V. sowie dem Kreissportbund Eisenach e.V. erfassten anerkannten freien Trägern wurden von der Verwaltung 4 weitere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe angeschrieben. Von diesen erfolgten keine weiteren Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
4.
Vorschlag
der Verwaltung
Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf untereinander abgestimmte Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe. Wenn ein abgestimmter Vorschlag eingereicht wird, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der Vielfalt der erbrachten Leistungen im Jugendhilfebereich sowie der Anzahl der von ihnen vertretenen freien Träger wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die vier stimmberechtigten Mitglieder aus dem Bereich der freien Träger der Jugendhilfe mit je zwei Sitzen aus den abgestimmten Vorschlägen der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach (I.) sowie des Stadtjugendringes Eisenach e.V. (II.) zu wählen.