Betreff
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0050-StR/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

1.       folgende sechs Mitglieder der Vertretungskörperschaft zu stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach

 

                             Mitglied                                                       Stellvertreter                                   Partei

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

Frau/ Herr  ................................................       ................................................          .........................

 

2.       folgende vier Mitglieder aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach (die eingegangenen Wahlvorschläge sind Bestandteil der Begründung)


Mitglied                                                                    Stellvertreter  

 

Frau Stephanie Sawo                                           Herr Thorsten Junge

 

Frau Sina Zeilmann                                               Frau  Ilka Wolfram

 

Frau Alena Tittelbach                                         Frau Jana Hering

 

Frau Manuela Stucke                                           Frau Christiane Sandner                             

 


II. Begründung:

 

Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb muss dieser Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet werden.

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§ 4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom Stadtrat zu wählenden, stimmberechtigten Mitgliedern.

 

Entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlagen sind sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen.   

Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf einen untereinander abgestimmten Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Wird ein abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden. Andernfalls wählt der Stadtrat unter Berücksichtigung der eingegangenen Vorschläge, ohne an sie gebunden zu sein.

 

Von der Verwaltung wurden alle in der Stadt Eisenach tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit der Bitte um Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des freien Trägerbereiches angeschrieben (§ 71 Absatz 1 Nr.2 SGB VIII) .

Nach Ende der Vorschlagsfrist gingen bei der Verwaltung abgestimmte Vorschläge der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Stadtjugendring Eisenach e.V. mit je zwei Kandidatenvorschlägen ein. Weitere Einzelvorschläge von freien Trägern erfolgten nicht.                                                                                          

 

Nach Prüfung der eingereichten Daten ist das passive Wahlrecht der Kandidaten gegeben.

 

1.       Abgestimmter Vorschlag der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach

 

Mitglied

Stellvertreter

Frau Stephanie Sawo

Assistentin Vorstand DRK KV Eisenach e.V.

Herr Thorsten Junge

Geschäftsführer ASB KV Eisenach e.V.

Frau Sina Zeilmann

Sozialarbeiterin Caritasregion Südthüringen

Frau Ilka Wolfram

Leiterin Offene Jugendarbeit der AWO

 

 

2.       Abgestimmter Vorschlag des Stadtjugendringes Eisenach e.V.

 

Mitglied

Stellvertreter

Frau Alena Tittelbach

Referentin Jugendverbandsarbeit beim Stadtjugendring Eisenach e.V.

Frau Jana Hering

2. Vorsitzende Fanfarenzug der Wartburgstadt Eisenach e.V.

Frau Manuela Stucke

Mitarbeiterin Kreissportbund Eisenach e.V.

Frau Christiane Sandner

Koordinatorin für Sportjugendarbeit im Kreissportbund Eisenach e.V.

 

3.       Einzelvorschläge von freien Trägern

 

Neben den, über die Liga der Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach, dem Stadtjugendring Eisenach e.V. sowie dem Kreissportbund Eisenach e.V. erfassten anerkannten freien Trägern wurden von der Verwaltung 4 weitere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe angeschrieben. Von diesen erfolgten keine weiteren Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

4.       Vorschlag der Verwaltung

 

Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf untereinander abgestimmte Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe. Wenn ein abgestimmter Vorschlag eingereicht wird, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden. 

 

Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Unter Berücksichtigung der Vielfalt der erbrachten Leistungen im Jugendhilfebereich sowie der Anzahl der von ihnen vertretenen freien Träger wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die vier stimmberechtigten Mitglieder aus dem Bereich der freien Träger der Jugendhilfe mit je zwei Sitzen aus den abgestimmten Vorschlägen der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach (I.) sowie des Stadtjugendringes Eisenach e.V. (II.) zu wählen.