II. Fragestellung
Ich frage daher die Oberbürgermeisterin:
1.
Treffen die Aussagen zu, dass das etablierte und
funktionierende Rufbussystem für den Shuttle-Service zur Wartburg eingestellt
und stattdessen ein Gutachten durch die VUW in Auftrag gegeben worden ist, wenn
ja, mit welcher Begründung und welche Kosten sind mit dem Gutachten für den
Stadtverkehr Eisenach verbunden?
2.
Welche Zahl an Beschwerden und Bürgeranfragen bei
der VUW hat es seit der Linien- und Fahrplanumstellung gegeben und wie viele
dieser Beschwerden und Bürgeranfragen wurden durch die VUW beantwortet (bitte
nach Kernstadt und Ortsteilen aufschlüsseln)?
3.
Mit welchem Zuschussbedarf (Defizit) für den
Stadtverkehr rechnet die Kämmerei nach den aktuellen Prognosen für das Jahr
2019 und wie gestaltet sich gegenwärtig die Auslastung der einzelnen Linien im
Stadtverkehr (bitte nach einzelnen Linien aufschlüsseln?
4.
Welche Zahl an Personalabgängen und Umsetzungen
(Wechsel vom Stadtverkehr zum Regionalverkehr) im Fahrdienstbetrieb des
Stadtverkehrs hat es seit der Linien- und Fahrplanumstellung im Stadtverkehr
gegeben, wie hoch gestaltet sich in diesem Bereich der aktuelle Krankenstand
(Quote, Stichtag 1.9.19) und wie viele Überstunden (Stichtag 1.9.19) sind
seither beim Fahrdienstpersonal des Stadtverkehrs angefallen?
5. Wurden durch die VUW als Etappe auf dem Weg zu einem thüringenweiten Verkehrsverbund die Möglichkeit und Auswirkungen eines Beitritts zum Verkehrsverbund Mittelthüringen mit Hilfe der Beauftragung einer durch den Freistaat Thüringen geförderten Machbarkeitsstudie in Erwägung gezogen, wenn nein, warum nicht?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ein konzessioniertes Rufbussystem zur Wartburg im Rahmen des Linienverkehrs der VUW bzw. ehemaligen KVG ist nicht bekannt. Die VUW betreibt bisher ausschließlich Linienverkehr nach §42 PBefG mit genehmigten Haltestellen, Fahrplanzeiten und entsprechender Bedienpflicht. Ein Gutachten zu diesem Thema ist nicht beauftragt.
zu 2.
Eine Erfassung und Speicherung der Anzahl an Beschwerden nach Wohngebiet erfolgt aufgrund der DSGVO nicht. Die wesentlichen inhaltlich zutreffenden Beschwerdeschwerpunkte betrafen Hötzelsroda, die Oststadtschule und die Hörselschule in der Stedtfelder Straße.
zu 3.
Das Liniennetz wurde an dem prognostizierten Zuschussbedarf aus dem Nahverkehrsplan iHv € 250.000,- p.a. ausgerichtet. Eine Linienerfolgsrechnung erfolgt traditionell nicht, da der Stadtbus als Gesamtsystem (Einheitsfahrpreise, freie Fahrt- und Linienwahl) konzipiert ist.
zu 4.
Aus dem Stadtverkehr hat ein Fahrer aus persönlichen Gründen (Heimatnähe) in den Regionalverkehr Süd gewechselt. Der Krankenstand zum 1.9.19 kann nicht hochgerechnet werden. Die Anzahl der Überstunden können nicht hochgerechnet werden. Beide Kennziffern unterliegen laufenden Schwankungen.
zu 5.
Die Möglichkeit geförderter Machbarkeitsstudien zu einem Beitritt in den Verkehrsbund Mittelthüringen sind nicht bekannt. Die überwiegende Anzahl der Pendler aus der Wartburgregion ist Richtung Hessen und nicht in den mittelthüringischen Raum zu verzeichnen. Dorthin bestehen – wie zu allen Nachbarkreisen – bereits jetzt tarifliche Übergangsregelungen an den Kreis/Stadtgrenzen.