I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat
der Stadt Eisenach bekennt sich zum dauerhaften Erhalt des Landestheaters
Eisenach.
1.
Der Stadtrat
begrüßt, dass der Freistaat Thüringen und der Wartburgkreis im Stiftungsrat der
Kulturstiftung Meiningen-Eisenach ein eindeutiges Bekenntnis zum Landestheater
und zur Sanierung des Werkstattgebäudes abgegeben haben. Ebenso wird begrüßt,
dass dieses Bekenntnis mit dem Ziel einhergeht, durch
die Sanierung des Werkstattgebäudes die Voraussetzung zu schaffen, zukünftig
hier zusätzlich eine Produktionsstätte der Freien Theaterszene zu etablieren.
2.
Der Stadtrat
hält als ersten Schritt die schnellstmögliche Reparatur des Daches der
Theaterwerkstätten für dringend geboten. Er nimmt zur Kenntnis, dass der
Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach hierzu bereits die
grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat und bereit ist, einen entsprechenden
Beschluss so zügig wie möglich – auch außerhalb der regulären
Stiftungsratssitzungen – im Umlaufverfahren zu treffen. Er nimmt darüber hinaus
zur Kenntnis, dass der Freistaat angeboten hat, die Planungskosten vorzufinanzieren.
3.
Der
Stadtrat stimmt einer Beteiligung an den Kosten der Komplettsanierung der
Theaterwerkstätten gemäß des in der gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung
des Landestheaters für die Jahre 2017 bis 2024 vereinbarten Anteils von 37,5
Prozent unter der Bedingung zu, dass sich der Stiftungsrat der Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach zum Abschluss einer üblichen Gebäudeversicherung
(Versicherung gegen Schäden wegen Feuer, Blitz, Sturm, Hagel usw. sowie
Haftpflicht) für sämtliche Gebäude des Landestheaters Eisenach
entscheidet. Zusätzliche Bedingungen
bestehen darin, dass die Kostenbeteiligung durch die Stadt Eisenach für den
Zeitraum der Haushaltssicherung bis zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
ausgesetzt und durch den Freistaat Thüringen vorfinanziert wird sowie die
Zusage der Landesregierung erfolgt, die Stadt Eisenach bei der Reduzierung des
städtischen Eigenanteils durch die Gewährung von Fördermitteln zu entlasten.
Die Stadt Eisenach würde dann erst mit der Aufgabe der Kreisfreiheit und dem
Beitritt zum Wartburgkreis sich tatsächlich an den Sanierungskosten beteiligen,
um das die Auflagen der Haushaltssicherung nicht zu gefährden.
4.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Stiftungsrat der Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach eine absolute Obergrenze für die Summe der Kostenbeteiligung
der Stadt Eisenach auf Grundlage der gegenwärtig kalkulierten Gesamtkosten der
Sanierungsmaßnahme in Höhe von 4,5 Millionen Euro sowie einen Tilgungsplan für
den städtischen Eigenanteil nach Herstellung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach (Tilgungszeitraum, jährliche
Tilgungsraten) zu verhandeln.
5.
Der Stadtrat
beauftragt die Oberbürgermeisterin, in der nächsten Sitzung der Vorbereitungsgruppe
des Stiftungsrates am 12. September 2019 einen entsprechenden Vorschlag
einzubringen bzw. zu unterstützen. Gleiches gilt für eine eventuelle
Beschlussfassung des Stiftungsrates im Umlaufverfahren.
6.
Der Stadtrat
willigt zugleich darin ein, dass sich die Stadt Eisenach gemäß des vereinbarten Anteils von 37,5 Prozent an
den jährlichen Kosten für die Versicherungspolice der abzuschließenden
Gebäudeversicherung beteiligt. Die entsprechenden Kosten sind bei den
jährlichen Zuschüssen für das Landestheater ab dem Haushaltsjahr 2020 zu
berücksichtigen.
7.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Beteiligung an den geplanten
Tarifanpassungen für das künstlerische Personal und die Beschäftigten des
Landestheaters Eisenach ab dem Jahr 2021. Die entsprechenden Mehrkosten sind
bei den jährlichen Zuschüssen an das Landestheater ab dem Haushaltsjahr 2021 zu
berücksichtigen.