Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Dachreparatur am Gebäude der Theaterwerkstätten
Vorlage
0059-AT/2019
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Stadtrat der Stadt Eisenach bekennt sich zum dauerhaften Erhalt des Landestheaters Eisenach.

1.       Der Stadtrat begrüßt, dass der Freistaat Thüringen und der Wartburgkreis im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach ein eindeutiges Bekenntnis zum Landestheater und zur Sanierung des Werkstattgebäudes abgegeben haben. Ebenso wird begrüßt, dass dieses Bekenntnis mit dem Ziel einhergeht, durch die Sanierung des Werkstattgebäudes die Voraussetzung zu schaffen, zukünftig hier zusätzlich eine Produktionsstätte der Freien Theaterszene zu etablieren.

2.       Der Stadtrat hält als ersten Schritt die schnellstmögliche Reparatur des Daches der Theaterwerkstätten für dringend geboten. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach hierzu bereits die grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat und bereit ist, einen entsprechenden Beschluss so zügig wie möglich – auch außerhalb der regulären Stiftungsratssitzungen – im Umlaufverfahren zu treffen. Er nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Freistaat angeboten hat, die Planungskosten vorzufinanzieren.

3.       Der Stadtrat stimmt einer Beteiligung an den Kosten der Komplettsanierung der Theaterwerkstätten gemäß des in der gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung des Landestheaters für die Jahre 2017 bis 2024 vereinbarten Anteils von 37,5 Prozent unter der Bedingung zu, dass sich der Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach zum Abschluss einer üblichen Gebäudeversicherung (Versicherung gegen Schäden wegen Feuer, Blitz, Sturm, Hagel usw. sowie Haftpflicht) für sämtliche Gebäude des Landestheaters Eisenach entscheidet.  Zusätzliche Bedingungen bestehen darin, dass die Kostenbeteiligung durch die Stadt Eisenach für den Zeitraum der Haushaltssicherung bis zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgesetzt und durch den Freistaat Thüringen vorfinanziert wird sowie die Zusage der Landesregierung erfolgt, die Stadt Eisenach bei der Reduzierung des städtischen Eigenanteils durch die Gewährung von Fördermitteln zu entlasten. Die Stadt Eisenach würde dann erst mit der Aufgabe der Kreisfreiheit und dem Beitritt zum Wartburgkreis sich tatsächlich an den Sanierungskosten beteiligen, um das die Auflagen der Haushaltssicherung nicht zu gefährden.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach eine absolute Obergrenze für die Summe der Kostenbeteiligung der Stadt Eisenach auf Grundlage der gegenwärtig kalkulierten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 4,5 Millionen Euro sowie einen Tilgungsplan für den städtischen Eigenanteil nach Herstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach (Tilgungszeitraum, jährliche Tilgungsraten) zu verhandeln.

5.       Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, in der nächsten Sitzung der Vorbereitungsgruppe des Stiftungsrates am 12. September 2019 einen entsprechenden Vorschlag einzubringen bzw. zu unterstützen. Gleiches gilt für eine eventuelle Beschlussfassung des Stiftungsrates im Umlaufverfahren.

6.       Der Stadtrat willigt zugleich darin ein, dass sich die Stadt Eisenach gemäß des vereinbarten Anteils von 37,5 Prozent an den jährlichen Kosten für die Versicherungspolice der abzuschließenden Gebäudeversicherung beteiligt. Die entsprechenden Kosten sind bei den jährlichen Zuschüssen für das Landestheater ab dem Haushaltsjahr 2020 zu berücksichtigen.

7.       Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Beteiligung an den geplanten Tarifanpassungen für das künstlerische Personal und die Beschäftigten des Landestheaters Eisenach ab dem Jahr 2021. Die entsprechenden Mehrkosten sind bei den jährlichen Zuschüssen an das Landestheater ab dem Haushaltsjahr 2021 zu berücksichtigen.