Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Lärmbelästigung durch den Spielplatz der Medizinischen Fachschule - Nr. III
Vorlage
AF-0016/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist der Oberbürgermeisterin das Lärmprotokoll samt Unterschriftenliste bekannt? Wenn Nein, wird dieses vom Unterzeichner zur Verfügung gestellt. Wenn Ja, wie positioniert sich die Oberbürgermeisterin im Einzelnen dazu und gab es dazu bereits Gespräche mit den Betroffenen? Wenn Ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

2.      Welche der o.g. Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung umsetzen und welche aus welchen Gründen nicht?

3.      Gab es bereits Beschädigungen bzw. Reparaturbedarf seit Eröffnung des Platzes? Wenn Ja, welche und mit welchen Kosten für die Stadt waren diese verbunden?

4.      Mit welchen Kosten wäre die Umsetzung o.g. Maßnahmen circa verbunden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ja. Die Anwohner erhalten zeitnah ein entsprechendes Antwortschreiben.

 

zu 2.

Aus baulicher Sicht wurde die Anlage nochmals in Augenschein genommen. Hierbei wurden teilweise lockere oder lose Schraubverbindungen des Ballfangzaunes im geringen Umfang festgestellt, die nicht durch die Nutzung hervorgerufen wurden. Die betreffenden Schraubverbindungen wurden unsachgemäß ausgeführt und der Mangel wurde erst nach häufigere Temperaturwechsel sichtbar. Der Mangel wurde der Hersteller Firma angezeigt und wird zeitnah kostenneutral behoben.

Weiterhin wurde eine Firma beauftragt, welche die Splittschutzbande zur Mosewaldschule durch eine geräuschärmere Variante ersetzen soll. Die Kosten hierfür betragen ca. 3.300,00 Euro. Die Ausführung soll nach Materiallieferung Mitte bis Ende September 2019 erfolgen.

 

zu 3.

Nein. Beschädigungen oder Reparaturbedarf wurden seit Fertigstellung nicht festgestellt. Die Anlage wird sachgemäß benutzt und eine Verunreinigung über die normalen Gebrauchspuren hinaus ist nicht festzustellen. Zur Aufrechterhaltung des gebrauchsfähigen Zustandes des Kunstrasens wurde ein Reinigungsvertrag abgeschlossen. Einzig die Mängel in der Ausführung (siehe Punkt 2) wurden festgestellt und der ausführenden Firma angezeigt. Diese werden durch die Firma zeitnah abgestellt.

 

zu 4.

Siehe Punkt 2.