Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Einhaltung der Baugestaltungssatzung "Südstadt"
Vorlage
AF-0019/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist die Baugestaltung Satzung „Südstadt“ noch gültig?

 

2.      Wenn ja, sind die in dieser Anfrage aufgezeigten Verstöße gegen die Satzung der Verwaltung bekannt?

 

3.      Wenn ja, aus welchem Grunde wurden diese Abweichungen zugelassen und auf Basis welcher rechtlichen Grundlage?

 

4.      Wenn nein, wie gedenkt die Verwaltung im Weiteren hinsichtlich dieser von der Satzung abweichenden Flechtgitter-Zäune vorzugehen?

 

 

Anlage: Foto


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ja, die Baugestaltung Satzung „Südstadt“ ist noch gültig.

 

zu 2.

Ja, die in dieser Anfrage aufgezeigten Tatbestände sind der Verwaltung bekannt.

 

zu 3.

Diese Zaunanlagen wurden von der Stadt Eisenach nicht zugelassen. Informationen über das erforderliche Antragsverfahren fallen in den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde, daher darf dazu keine Auskunft gegeben werden.

 

zu 4.

Die mit der Satzung unzulässigen Flechtgitter-Zäune stellen insoweit ein Problem dar, dass es sich bei der Begrifflichkeit „Flechtgitterzaun“ um einen rechtlich nicht hinreichend bestimmten Begriff handelt und insoweit ein baubehördliches Vorgehen erschwert ist. Die Vorgehensweise der Bauaufsichtsbehörde fällt in den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde, daher darf dazu keine weitere Auskunft gegeben werden.