II.
Fragestellung
1. Welche Gründe gibt es, dass das Eisenacher Stadtoberhaupt bisher die Berufung eines Denkmalbeirates ablehnte, obwohl in Eisenach ein Potential fachkundiger, engagierter Menschen für den Denkmalschutz existiert?
2. Laut Informationen an den Stadtrat war für 2019 die Berufung eines Denkmalbeirates vorgesehen.
Ist damit zu rechnen, dass der Denkmalbeirat noch im 4. Quartal 2019 berufen wird?
3. Ist in absehbarer Zeit die Berufung eines Gestaltungsbeirats geplant?
4. Wer hat das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Beiräte?
5. Welche Beiräte sollen die Arbeit der Verwaltung künftig unterstützen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Die Berufung eines
Denkmalbeirats durch die Oberbürgermeisterin wird im IV. Quartal 2019 erfolgen.
Die Besetzung des Denkmalbeirats wird sich an Vorschlägen engagierter Bürger
der Stadt Eisenach orientieren.
Eine frühere
Berufung erfolgte insbesondere deshalb nicht, weil bekanntermaßen bis zur
abschließenden Entscheidung des Stadtrats der Stadt Eisenach über die Fusion
mit dem Wartburgkreis immer auch eine Abgabe der Aufgaben der Unteren
Bauaufsichtsbehörde sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde in der politischen
Diskussion stand.
Für die Einrichtung
eines Gestaltungsbeirats bedarf es einer entsprechenden Entscheidung des
Stadtrats, da ein solcher Beirat – anders als z.B. der Naturschutzbeirat oder
der Denkmalbeirat – nicht bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen ist.