Betreff
Einwohneranfrage - Veröffentlichung Haushaltsentwurf der Stadt Eisenach im Internet
Vorlage
EAF-0006/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum wird der beschlossene Haushalt /Haushaltsentwurf den Bürgern zur Einsicht im Internet nicht zur Verfügung gestellt und weshalb wird der Haushalt erst den Bürgern im Internet zur Verfügung gestellt, wenn die Haushaltsgenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgte?

2.       Ist es möglich in Zukunft den Haushaltsentwurf ins Internet zu stellen, um die Bürger von Anfang an über den geplanten städtischen Haushalt zu informieren? Viele Städte und Gemeinden stellen übrigens den Haushaltsentwurf bereits ins Netz, das ist auch sehr sinnvoll, dass sich die Bürger stärker in die Gestaltung des städtischen Haushalts einbringen können.


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

 

Der Haushaltsentwurf wird sowohl mit dem Stand der Einbringung in den Stadtrat als auch nach der Beratung & Beschlussfassung umgehend auf der städtischen Homepage im Bereich „Rathaus/ Stadtrat & Gremien/ Ratsinformationssystem“ veröffentlicht.

 

Hier findet man in der 52. Sitzung des Stadtrates am 23. April 2019 unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt den in den Stadtrat eingebrachten Stand des Haushaltsentwurfes und in der 53. Sitzung des Stadtrates am 21. Mai 2019 den durch den Stadtrat beschlossenen Haushaltsentwurf. Beide Unterlagen lassen sich dabei leicht über die zur Verfügung stehende Suchfunktion finden.

 

Darüber hinaus wird die genehmigte Haushaltssatzung inkl. aller Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Auslegung gem. § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung zusätzlich auf der städtischen Homepage im Bereich „Rathaus/ Stadtrat & Gremien/ Haushalt“ veröffentlicht. Hier werden zusätzlich die städtischen Haushalte der Vorjahre vorgehalten.