Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Sanierung des Prinzenteiches
Vorlage
AF-0022/2019
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurden vor der Entschlammung Bodenproben entnommen und diese nach den geltenden Vorschriften geprüft?

(Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)

 

2.      Auf welche Weise wird der entnommene Boden/Schlamm abtransportiert (offene oder geschlossene Behälter)?

 

3.      Wohin wird der der Aushub verbracht und wie wird er gelagert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Schlamm wurde beprobt und war im Ergebnis organoleptisch unauffällig. Die entsprechenden Zuordnungs- und Grenzwerte hinsichtlich der einschlägig geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden eingehalten und nur zu maximal 57 % ausgeschöpft. Eine Verwendung für landwirtschaftliche Zwecke (Kompostierung, Aufbringung auf Ackerflächen) ist zulässig.

 

zu 2.

Der Schlamm wurde offen abtransportiert.

 

zu 3.

Der Schlamm wurde durch den AN zur landwirtschaftlichen Nutzung weiterverwendet.