II.
Fragestellung
1. In welcher Form wird der Schutz der Aue nach § 30 durch die Stadt Eisenach, die auch Bauherr, ist sichergestellt und kontrolliert? Warum wird geduldet, dass Material in der Schutzzone gelagert wird?
2. Was wird unternommen, damit der Müll zeitnah und sachgerecht entsorgt wird und nicht in der Bachaue/dem Marienbach landet?
3. Erfolgte die Fällung der beiden großen Birken in dem Bereich aufgrund der Baumaßnahmen und sind Ersatzpflanzungen vorgesehen
Einige Bespiel-Fotos als Anlage
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Als Bauherr für das
laufenden Vorhaben fungiert ein Dritter. Alle erforderlichen Genehmigungen
wurden beantragt und mit entsprechenden Auflagen bewilligt.
Durch die Untere
Naturschutzbehörde wurde das Unternehmen bereits aufgefordert, den gestellten
Auflagen zu entsprechen und die geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten, sowie
unverzüglich das umherliegende Material zu entfernen.
zu 2.
Der Bauherr hat mit
der Ausführung der Bauleistung eine Firma beauftragt und die Forderungen zum
Schutz der Aue nach § 30 an diese übertragen. Die dort tätige Firma wurde
angewiesen, umgehend alle Auflagen zu erfüllen und bis zum 30.08.2019 alle
wilden Ablagerungen und Müll zu beseitigen und das Gelände ordnungsgemäß
herzustellen.
zu 3.
Die Baumfällung sind
im Rahmen der Baumaßnahme beantragt und genehmigt worden. Die Forderung von
Ersatzleistungen ist Bestandteil der Genehmigung.