Betreff
Einwohneranfrage - Bauarbeiten im Mariental
Vorlage
EAF-0007/2019
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Form wird der Schutz der Aue nach § 30 durch die Stadt Eisenach, die auch Bauherr, ist sichergestellt und kontrolliert? Warum wird geduldet, dass Material in der Schutzzone gelagert wird?

2.      Was wird unternommen, damit der Müll zeitnah und sachgerecht entsorgt wird und nicht in der Bachaue/dem Marienbach landet?

3.      Erfolgte die Fällung der beiden großen Birken in dem Bereich aufgrund der Baumaßnahmen und sind Ersatzpflanzungen vorgesehen

 

Einige Bespiel-Fotos als Anlage


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Als Bauherr für das laufenden Vorhaben fungiert ein Dritter. Alle erforderlichen Genehmigungen wurden beantragt und mit entsprechenden Auflagen bewilligt.

Durch die Untere Naturschutzbehörde wurde das Unternehmen bereits aufgefordert, den gestellten Auflagen zu entsprechen und die geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten, sowie unverzüglich das umherliegende Material zu entfernen.

 

zu 2.

Der Bauherr hat mit der Ausführung der Bauleistung eine Firma beauftragt und die Forderungen zum Schutz der Aue nach § 30 an diese übertragen. Die dort tätige Firma wurde angewiesen, umgehend alle Auflagen zu erfüllen und bis zum 30.08.2019 alle wilden Ablagerungen und Müll zu beseitigen und das Gelände ordnungsgemäß herzustellen.

 

zu 3.

Die Baumfällung sind im Rahmen der Baumaßnahme beantragt und genehmigt worden. Die Forderung von Ersatzleistungen ist Bestandteil der Genehmigung.